16.06.2023

Soziale Medien

Die Bundesverwaltung soll Regeln erhalten

Vor allem der Umgang mit Nutzerkommentaren – aber auch jener mit Werbung – soll einheitlich geregelt werden.

Die Bundesverwaltung soll einheitliche Regeln erhalten für die Kommunikation mit der Bevölkerung über soziale Medien, namentlich zum Umgang mit Nutzerkommentaren. Der Bundesrat hat am Freitag Verordnungsänderungen in eine Vernehmlassung geschickt.

Schon in der 2021 verabschiedeten «Strategie soziale Medien» legte der Bundesrat fest, dass es eine einheitliche Regelung zum Umgang mit der Dialogfunktion geben solle, teilte der Bundesrat mit.

Viele Departemente und Ämter des Bundes sind auf sozialen Medien aktiv. Zu einigen Profilen gebe es öffentliche Netiquetten zum Umgang mit Kommentaren, schreibt der Bundesrat. Andere Stellen hätten interne Regelwerke. Der Umgang mit Hassaufrufen, Beschimpfungen, Werbung und Beiträgen sei sehr unterschiedlich.

Unter «Netiquette» versteht man Regeln für soziales Kommunikationsverhalten im Internet.

Unterdrücken von Kommentaren

Geregelt werden soll nun etwa, welche Kommentare unterdrückt werden dürfen. Das ist gemäss Verordnungsentwurf der Fall, wenn zu Vergehen oder Verbrechen, Hass und Gewalt aufgerufen wird. Auch Beiträge mit ehrverletzendem, drohendem, diskriminierendem oder pornografischem Inhalt oder mit Gewaltdarstellungen fallen darunter.

Mit einer Unterdrückung des Kommentars rechnen müsste gemäss Entwurf auch, wer zu einem Verhalten anregt, das die Gesundheit oder die persönliche Sicherheit «gravierend» gefährdet. In bestimmten Bereichen könnten falsche Informationen unmittelbar gefährlich sein, wenn sie geglaubt würden, schreibt der Bundesrat dazu.

Weiter sollen maschinell erzeugte Beiträge unterdrückt werden können. Vorübergehend unterdrücken können sollen die Behörden Beiträge, wenn ausserordentlich viele eingehen. Punkto Werbung stellt der Bundesrat zur Diskussion, ob nur kommerzielle Werbung oder Werbung generell – auch politische – untersagt werden soll.

Regeln will der Bundesrat auch das Blockieren von Nutzerinnen und Nutzern. Er schlägt eine bis zu zweijährige Sperre vor nach besonders schweren oder wiederholten Verstössen. Die Betroffenen müssen aber Auskunft über Grund und Dauer der Blockierung verlangen können und ebenso die Aufhebung der Sperre.

Profile sollen Verwaltungsstellen nur in sozialen Medien betreiben dürfen, auf denen alle volljährigen Menschen die Inhalte der Profile abrufen können. Die Bundesstellen müssen ihre Informationen auch noch auf anderen Kanälen veröffentlichen, damit Menschen, die keine sozialen Medien nutzen, sie einsehen können.

Meinungsfreiheit im Zentrum

Auf interaktiven Profilen von Verwaltungsstellen sollen alle Volljährigen Beiträge platzieren und die Verwaltung darauf reagieren können. Ebenso muss die Verwaltungsstelle Beiträge von Nutzern verbergen, löschen oder unterdrücken können. Sie muss über ihr Profil kontaktiert werden können.

Bei der Moderation von Kommentaren zu Behörden-Veröffentlichungen auf sozialen Medien stehen laut Bundesrat die Meinungs- und die Informationsfreiheit im Vordergrund. Die Änderungen der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) sind bis 7. Oktober 2023 in der Vernehmlassung. (sda/cbe)


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