08.01.2014

Internet

Französische Datenschutzbehörde belegt Google mit Höchststrafe

Konzern informiert Nutzer nicht ausreichend über Datenverwertung.

Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL hat Google am Mittwoch mit der Höchststrafe von 150'000 Euro belegt, weil der US-Konzern die französische Datenschutzgesetze nicht einhalte. Das Internet-Unternehmen muss darüber hinaus binnen acht Tagen eine Stellungnahme zu der CNIL-Entscheidung auf seiner französischen Homepage veröffentlichen.

Der Grund für die Strafen: Google kann seit vergangenem Jahr die Aktivitäten seiner Nutzer in der Suchmaschine, beim E-Mail-Dienst Gmail, dem Sozialnetzwerk Google+ und anderen Angeboten wie Youtube verfolgen. Dadurch kann das Unternehmen Nutzerprofile erstellen, die es ermöglichen, die Nutzer mit gezielter Werbung zu erreichen.

Die CNIL hatte Google aufgefordert, die Internetnutzer in Frankreich über den Umgang mit den persönlichen Daten zu informieren. Ausserdem sollte das Unternehmen die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor es sogenannte coockies auf deren Computern ablegt, die das Surfverhalten verfolgen und so gezielte Werbung ermöglichen.

Google hat sich bislang geweigert, auf die französischen Forderungen einzugehen. Das US-Unternehmen berief sich darauf, die EU-Regeln zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren