«Die meisten Phishing-Fälle sind nicht mehr verfolgbar», sagt eine gut informierte Person der «NZZ am Sonntag» (Artikel online nicht verfügbar). Grund dafür ist, dass ein Pilotfall gegen drei Phishing-Betrüger vor knapp einem Monat gescheitert ist. Das Bundesstrafgericht hatte damals einen Deal zwischen der Bundesanwaltschaft (BA) und den drei Tätern sowie eine Anklage im abgekürzten Verfahren zurückgewiesen.
Eine BA-Sprecherin sagt zwar: «Die Bundesantwaltschaft prüft, wie die Anklageschrift allenfalls im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens einzureichen ist.» Eine zweite gut informierte Person erklärt aber: «Mit dem Entscheid des Bundesstrafgerichts ist der Fall gestorben.» Unbestritten ist, dass das Scheitern des Pilotfalls die Erledigung der 400 bis 500 anderen Phishing-Fälle extrem erschweren, wenn eben nicht verunmöglichen wird.
Die BA selbst will dazu keine Stellung nehmen, teilt aber mit: «Mit der rasanten Entwicklung von Internet und digitalisierter Welt treten Kriminalitäts-Phänomene in Erscheinung, gegen welche klassisch agierende Strafverfolgungsbehörden, die in territorialen Grenzen tätig sind, kaum mehr ankommen.» (NZZaS)