27.02.2014

EJPD

Mehr Überwachungen im Jahr 2013

Die Massnahmen im Post- und Fernmeldeverkehr stiegen um 7 Prozent.

Im Jahr 2013 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden 7 Prozent mehr Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet als 2012. Gemäss der Statistik des Dienstes ÜPF haben die Strafverfolgungsbehörden jedoch etwa 6 Prozent weniger Auskünfte verlangt. Dies schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung.

So seien die von den Strafverfolgungsbehörden angeordneten Echtzeitüberwachungen - das Mithören von Telefonaten und Mitlesen von E-Mails - um 22 Prozent auf 3945 Fälle angestiegen. Die Anordnung von rückwirkenden Überwachungsmassnahmen, also Verbindungsnachweise, sind dagegen um 0,6 Prozent auf 6915 gesunken.

Schlüsselt man diese Echtzeit- und rückwirkenden Überwachungen unter dem Aspekt der überwachten Technologien auf, zeigt sich folgendes Bild: Postüberwachungen wurden 117 Prozent mehr durchgeführt (65). Bei der Festnetztelefonie zeigt sich eine Zunahme um 3 Prozent auf 446, bei der Mobiltelefonie um 3 Prozent auf 9950 Massnahmen. Internetüberwachungen wurden 22 Prozent mehr umgesetzt (56).

Etwa ein Drittel dieser Überwachungsmassnahmen wurden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Ein weiteres Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktsarten auf, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte. (pd)


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