19.03.2014

Datenschutz

Schweizer erreichen bei Microsoft Vertragsanpassung

Schulen können künftig den Cloud-Dienst Office 365 einsetzen.

Schweizer Schulen können künftig den Cloud-Dienst Office 365 von Microsoft einsetzen - er ist nach einer Anpassung datenschutzrechtlich unbedenklich. Die schweizerischen Datenschützer konnten bei Microsoft entsprechende Änderungen durchsetzen. Wie privatim, die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, am Mittwoch mitteilte, stellen die neuen Vertragsbedingungen verschiedene für den Datenschutz wichtige Punkte sicher.

Neu sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt, es gibt Kontrollmöglichkeiten und es wird festgehalten, wo in Europa die Datenbearbeitung erfolgt. In Streitfällen gilt zudem Schweizer Recht und der Gerichtsstand liegt in der Schweiz. In Verhandlungen konnte privatim den Anbieter Microsoft von der Notwendigkeit der Anpassungen überzeugen. Sie gelten laut Mitteilung  speziell für den Schweizer Bildungsbereich.

Anpassungen auch bei Standard-Angebot möglich 
Wie privatim-Präsident Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, zur Nachrichtenagentur sda sagte, ist das Verhandlungsergebnis besonders bedeutend, weil jetzt klar ist, dass  auch eine weltweit verbreitete Standardlösung angepasst werden kann. Man hoffe nun, dass auch andere Anbieter nachziehen. Bisher erfüllen etwa die Clouds Dropbox oder Google Drive die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht.

Nach Office 365 wurde laut Baeriswyl in den Schulen häufig gefragt. Bisher war der Einsatz des Cloud-Dienstes aus datenschutzrechtlichen Gründen unmöglich. So habe etwa nicht Schweizer Recht angewendet werden können, der Gerichtsstand wäre nicht die Schweiz, sondern Irland gewesen und es sei nicht klar gewesen, wo die Daten gespeichert würden. (sda)

 


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