12.03.2024

Künstliche Intelligenz

Suisa setzt auf Opt-out im Umgang mit KI

Die Verwertungsgesellschaft ermöglicht die Nutzung von musikalischen Werken ihrer Mitglieder durch KI-Plattformen nur noch mit einer Lizenz.

Künstliche Intelligenz (KI) kann nur deshalb interessante Inhalte schaffen, weil sie auf grosse Mengen an bereits existierenden Werken wie Musikstücken, Texten, Fotos oder Filmen zugreifen kann. Für dieses sogenannte «Training» des KI-Algorithmus werden zum grössten Teil vorbestehende, von Menschen geschaffene Werke verwendet, welche in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt sind.

Mitglieder sollen fair bezahlt werden

Die Suisa, die Genossenschaft der Urheberinnen und Verleger von Musik in der Schweiz und in Liechtenstein, will nun sicherstellen, dass ihre Mitglieder für die Nutzung ihrer musikalischen Werke zu Trainingszwecken durch die Anbieter von KI-Plattformen fair bezahlt werden. Das schreibt die Suisa in einer Medienmitteilung. Man weise die Anbieter von durch künstliche Intelligenz geschaffener Musik ausdrücklich darauf hin, dass die Musikwerke des Suisa-Katalogs nicht ohne gültige Lizenzvereinbarung für das sogenannte Text- und Data-Mining verwendet werden dürfen, heisst es weiter.

Beim Text- und Data-Mining werden grosse Datenmengen wie beispielweise Musikdateien oder Songtexte gesammelt, in Datenbanken abgelegt und analysiert, um zum Beispiel das Trainieren von KI zu ermöglichen. Das Training von KI mit Musik, Texten oder Bildern bedeutet also häufig, dass diese Werke kopiert werden müssen, damit sie gespeichert und analysiert werden können. Hier komme das Recht auf Vervielfältigung von Werken zum Zug, über welches der Urheber, beziehungsweise die Suisa, eine Lizenz erteilen kann, schreibt die Genossenschaft.

Unterschiedliche Regelung in Schweiz und Europa

In der Schweiz ist Text- und Data-Mining gemäss Urheberrechtsgesetz nur dann ohne Lizenz erlaubt, wenn es für wissenschaftliche Forschung erfolgt. Anders ist es im europäischen Recht: Dort ist Text- und Data-Mining ohne Lizenz auch zu anderen Zwecken wie beispielsweise Unterhaltung zulässig. Die Rechteinhabenden in Europa haben aber die Möglichkeit, mittels Opt-out, also dem Entzug der Rechte, den KI-Anbietern die Nutzung ihrer Werke für das Text- und Daten-Mining vorzuenthalten.

Die Suisa wendet dieses Opt-out-Recht ab sofort in Europa an. Damit müssen die Anbieter von KI in der Schweiz und in den europäischen Ländern mit der Suisa eine Lizenz aushandeln, wenn sie die Werke ihrer Mitglieder zu Trainingszwecken verwenden möchten. Dasselbe gilt auch in jedem anderen Land, in dem solche Lizenzen nötig sind. Damit werde sichergestellt, dass auch im Falle von KI-generierter Musik die Urheberrechte der dazu verwendeten Werke beachtet und die Künstlerinnen und Künstler fair dafür bezahlt würden, wenn ihre Werke zum Erfolg von KI beitragen, schreibt die Suisa.

«Sie sollen fair für ihre Arbeit bezahlt werden»

«Die rasante Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz in den letzten Jahren bietet Unternehmen wie auch Privatpersonen grosse Möglichkeiten und Erleichterungen», wird Andreas Wegelin, CEO der Suisa, in der Mitteilung zitiert. «Gerade im Kulturbereich ist KI dermassen fortgeschritten, dass es die Erschliessung neuer kreativer Felder ermöglicht. Dies ist zu einem grossen Teil den Urheberinnen und Urhebern zu verdanken, deren Werke das Ausgangsmaterial für durch künstliche Intelligenz geschaffene Musik bilden. Die Suisa setzt sich auch in diesem Fall dafür ein, dass diese Künstlerinnen und Künstler auch fair für ihre Arbeit bezahlt werden.»

In Europa haben bereits mehrere Verwertungsgesellschaften das Opt-out-Recht angewendet. (pd/nil)


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