03.04.2024

Bundesgericht

Sunrise hat Anspruch auf Schadenersatz

Der Bund muss das Telekomunternehmen entschädigen. Wie hoch der Betrag sein wird, ist noch offen.
Bundesgericht: Sunrise hat Anspruch auf Schadenersatz
Soll Geld vom Bund erhalten: Sunrise. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)

Das Telekommunikationsunternehmen Sunrise hat Anspruch auf Schadenersatz für nutzlose Aufwendungen, die es im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren für die Erstellung von Datentransportleitungen getroffen hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Wie hoch der Betrag sein wird, ist noch offen.

Das höchste Schweizer Gericht hat den Fall für die Bemessung des Schadens an die Vorinstanz und damit das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Beschwerde von Sunrise hat das Bundesgericht nur teilweise gutgeheissen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor geht.

In seiner Beschwerde hatte das Unternehmen einen Schadenersatz von mindestens 655'000 Franken, zuzüglich 5 Prozent Schadenszins seit Juli 2016 gefordert.

Der vorliegende Fall geht auf eine Ausschreibung des Bundesamts für Bauten und Logistik vom Juni 2013 zurück. Die Vergabestelle schrieb einen Auftrag des Bundesamt für Informatik und Telekommunikation aus, bei dem es um den Bau von Datentransportleistungen ging.

Ausschluss aus dem Verfahren

Nachdem Enthüllungen des amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden aufgezeigt hatten, in welchem Ausmass insbesondere die Geheimdienste der USA und Grossbritanniens Datenflüsse in anderen Ländern überwachten, beschloss der Bundesrat im Januar 2014 Restriktionen für gewisse Kommunikations-Infrastrukturen der Bundesverwaltung.

Es sollten nur noch Aufträge an Firmen vergeben werden dürfen, die ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln und sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden. Die damalige Cablecom, die nach mehreren Verkäufen unterdessen Teil der Sunrise ist, wurde deshalb aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Sommer 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass dies nicht zulässig gewesen sei.

Im Nachgang stellte das Telekommunikationsunternehmen im Juni 2017 ein Schadensersatzbegehren beim eidgenössischen Finanzdepartement. (Urteil 2C_176/2022 vom 7.2.2024) (sda/cbe)


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