06.03.2014

Datenschutz

Trend geht in Richtung kostenpflichtiger Privatsphäre

Datenschützer Hanspeter Thür fordert in der NZZ zum Handeln auf.

Datenschützer Hanspeter Thür ist überzeugt, dass die Privatsphäre immer mehr zu einem Privileg wird. "Nur wer bereit ist, dafür zu bezahlen, wird sie wahren können", sagt er im Interview mit der "Neuen Zürcher Zeitung" vom Donnerstag.

Google, Facebook, Whatsapp und Co. seien zwar gratis. "Im Gegenzug verwenden die Anbieter die Nutzerdaten." Und das nicht ganz freiwillig. Die Preisgabe der Daten erfolge oft schleichend, erklärt Thür. Etwa wenn man ein Produkt kaufe und dieses nach einem Update des Betriebssystems nur noch via Datencloud - also den Server des Anbieters - mit dem eigenen Computer synchronisierbar sei.

"Eigentlich ist das ein Mangel des Produkts, aber versuchen Sie einmal, Ihr Gerät zurückzugeben mit dieser Begründung." Faktisch bestehe keine Freiwilligkeit - vor allem weil sämtliche Anbieter in diese Richtung operierten.

Weinliebhaber oder Alkoholiker?
Der Trend gehe klar in die Richtung umfassender Datensammlung. Dies werde dann problematisch, wenn aus der Datenmenge heraus künftiges Verhalten vorausgesagt werde. "Wenn ein Algorithmus Sie als Weinliebhaber erkennt, ist Ihnen das vielleicht egal. Aber was, wenn er Sie als Alkoholiker identifiziert?"

Thür fordert einerseits eine Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten. Und auch von Politikern, denn es brauche klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Trotz globaler Anbieter gebe es Handlungsspielraum für Nationalstaaten, ist der Eidgenössische Datenschützer überzeugt.

Privatsphäre nach Mass
So könnte die Politik fordern, dass alle Dienstleistungen, die in der Schweiz angeboten würden, gewisse Bedingungen erfüllen müssten. Etwa die Möglichkeit für Benutzerinnen und Benutzer, die Datensammlung und -weitergabe einzuschränken oder gar zu untersagen. "Wir sprechen hier von 'Privacy by Design'. Niemand ist gezwungen, diese Option zu nutzen."

Weiter fordert Thür gewisse Standards für die Zulassung von Produkten und verschärfte Sanktionsmöglichkeiten. Er kritisiert, dass heutzutage der Verstoss gegen das Datenschutzgesetz als Kavaliersdelikt gelte und keine Bussen ausgesprochen werden könnten. (sda)

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