15.11.2013

Ständerat

Widerrufsrecht auf Internetgeschäfte ausweiten

Käufe über Web sollen innert 14 Tagen storniert werden können.

Wer einen Einkauf über Internet oder am Telefon bereut, soll innert 14 Tagen davon zurücktreten können. Der Ständerat entscheidet in Bälde über eine deutliche Ausweitung des Widerrufsrechts, die seine Rechtskommission vorschlägt.

Heute gibt es in der Schweiz ein Widerrufsrecht bei Haustürkäufen: Wer sich von einem Vertreter etwas aufschwatzen lässt, kann bis zu sieben Tag nach Abschluss von einem solchen Vertrag zurücktreten. In der EU gehen diese Regelungen für den Konsumentenschutz deutlich weiter und sie sind auch an modernere Formen des Verkaufs wie Internet und Telefon angepasst.

Weiter gehen will nun auch die ständerätliche Rechtskommission, die aufgrund einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2006 aktiv geworden ist. Sie hiess eine Ausweitung des Widerrufsrechts mit acht zu zwei Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Demnach sollen sich Konsumenten nicht nur bei Haustürgeschäften, sondern auch bei "Fernabsatzgeschäften" einen Kaufentscheid nochmals überlegen können. Die Frist für einen Widerruf soll zudem statt heute sieben Tage künftig vierzehn Tage wie in der EU betragen.

Kaffeefahrten eingeschlossen 
Ebenfalls unter den erweiterten Widerrufsartikel würden Ausflugsfahrten fallen, bei denen Matratzen und andere Güter verkauft werden. Solche "Kaffeefahrten" geraten immer wieder in die Schlagzeilen, weil dabei Personen regelrecht zum Kauf von Gegenständen gedrängt werden. Für die Ausdehnung auf Telefon und Internet spricht laut Bericht der Kommission, dass die Konsumenten die Waren nicht unmittelbar sehen. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass Verträge übereilt abgeschlossen werden.

Das neue Gesetz soll auch explizit regeln, welche Geschäfte nicht vom Widerrufsrecht betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise alle
Lebensmittelgeschäfte oder wenn ein Gegenstand sich nicht zur Rücksendung eignet. Auch nicht betroffen sind Pauschalreisen, Autovermietungen oder Finanzdienstleistungen. Geschäfte unter 100 Franken fallen ebenfalls nicht unter das Widerrufsrecht.

Streitpunkt Internet 
Umstritten ist in der Kommission vor allem, ob das Widerrufsrecht auch auf Internetgeschäfte ausgedehnt werden soll oder nicht. Thomas Minder (parteilos/SH), Stefan Engler (CVP/GR) und Martin Schmid (FDP/GR) beantragen dem Ständerat darauf zu verzichten. Bevor der Ständerat entscheidet, wird sich noch der Bundesrat zum Entwurf äussern.

Beschliesst das Parlament tatsächlich eine Ausdehnung auf das Internet, könnte dies für den stetig wachsenden Onlinehandel relativ einschneidenden Folgen haben. Besonders bei Multimedia-, Textil-, Wohneinrichtungs-Händlern, aber auch beim Verkauf von DVD und Büchern erwartet die Kommission die grössten Auswirkungen. Die Kommission verweist auch auf Erfahrungen aus Deutschland, wonach im Durchschnitt rund zehn Prozent der Konsumenten vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Auf die Schweiz übertragen würde dies einem Umsatzvolumen von 425 Millionen Franken pro Jahr entsprechen.

Digitale Inhalte als Ausnahme 
Eine Ausnahme sieht der Gesetzesentwurf für digitale Inhalte vor, also beispielsweise Musikstücke, die in einem Online-Laden wie iTunes heruntergeladen werden können. In solchen Fällen müsste es kein zwingendes Widerrufsrecht geben, sofern der Konsument ausdrücklich darauf verzichtet.

Die Beratung der Vorschläge dürfte kontrovers verlaufen. Die zugrunde liegende parlamentarische Initiative für eine Ausdehnung des Widerrufsrechts auf das Telefon war im Nationalrat 2009 lediglich mit dem Stichentscheid der damaligen Präsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi (CVP/TI) gutgeheissen worden. (sda)


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