11.12.2014

Jugendschutz im Film

Zuger Kantonsrat beurteilt das Gesetz als "nutzlos"

Die bisherige Regelung stammt aus 1972 und war entsprechend veraltet.

Im Kanton Zug dürfte es künftig ein Gesetz weniger geben: Der Kantonsrat hat am Donnerstag in erster Lesung entschieden, das Filmgesetz abzuschaffen. In Zeiten von Internet und bereits funktionierenden Mindestalter-Empfehlungen sei eine eigene kantonale Regelung nutzlos.
 
Ziel des Regierungsrates war es eigentlich, das Filmgesetz so weit wie möglich den heutigen Verhältnissen anzupassen. Die bisherige Regelung stammte noch aus dem Jahr 1972 und war entsprechend veraltet. Games und Internet gab es damals 
noch nicht. Es beinhaltete nur, dass Kinos eine Altersangabe einhalten müssen.
 
Seit 2003 werden die Altersangaben für Filme von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" empfohlen. Bei dieser Kommission handelt es sich um eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und der Filmbranche.
 
Auch die "Modernisierung" hinkt hinterher
Auch für Games gibt die Kommission Empfehlungen ab, die dann auf den Verpackungen aufgedruckt werden. Die Verkäufer, also Warenhäuser und Game-Shops, halten sich in der Regel daran.
 
Mit der Gesetzesrevision hätten auch die Games ins Zuger Filmgesetz aufgenommen werden sollen, damit allfällige Verstösse durch Zuger Händler hätten geahndet werden können.
 
Doch eine Mehrheit des Kantonsrats fand diese "Modernisierung" veraltet. Mittlerweile werde ein Grossteil der Games und Filme über das Internet konsumiert oder heruntergeladen. Der physische Kauf mache nur noch einen kleinen Teil aus.
 
Weil das Internet vom Kanton Zug aber nicht kontrolliert werden kann, entschied sich der Rat lieber gleich für die Abschaffung des hinterherhinkenden Regelwerks. Definitiv gekippt wird es aber erst in einigen Wochen bei der zweiten Lesung mit Schlussabstimmung. (sda)


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