18.05.2009

EU

Zwei-Jahres-Garantie auf Games in Planung

Spieleentwickler sehen Zukunft der Branche bedroht.

Die Pläne der EU-Kommission zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet stossen bei der Computer- und Videospielebranche auf heftige Gegenwehr. Im Zentrum der Aufregung steht dabei vor allem die von den beiden Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva geforderte Änderung der EU-Verkaufs- und Garantie-Direktive. Diese soll künftig auch auf Spielesoftware erweitert werden, was bedeuten würde, dass Game-Produkte in Zukunft mit einer Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren in den Handel kommen würden.

Bisher gilt diese Regelung laut EU-Vorgabe lediglich für "greifbare, bewegliche Konsumgüter". Wie Richard Wilson, Vorsitzender des britischen Spieleentwicklerverbandes Tiga, gegenüber BBC News erklärt, würden derartige EU-Pläne eine Gefahr für die Zukunft der Spieleentwicklung darstellen. Mit ihrer Umsetzung entstehe eine zusätzliche Last für Entwicklerteams, die jegliches kreative Potenzial drastisch einschränken würde, so die Befürchtung Wilsons.

Konsumenten brauchen hochqualitative Produkte, das ist nur verständlich. Wenn die Gesetzgebung aber zu schwerfällig ist, könnten Publisher und Entwickler äusserst vorsichtig werden und nur mehr solche Software veröffentlichen, die sich bereits bewährt hat. Neue kreative Ideen würden dann schon im Keim erstickt", erläutert Wilson. Diesen Aspekt müsse die EU bei der Neuregelung der Verbraucherrechte unbedingt bedenken. Gerade bei neuen Spielkonzepten liesse es sich nämlich nur schwer vermeiden, dass sich hin und wieder kleinere Fehler im Endprodukt einschleichen würden, für die ein Game-Studio dann unter dem erweiterten EU-Verbraucherrecht haften müsse.

Dass der von den EU-Kommissarinnen Reding und Kuneva eingebrachte Änderungsantrag in seiner aktuellen Form nicht funktionieren kann, bestätigt auch die Business Software Alliance (BSA), ein internationaler Interessenverband von Softwareanbietern zu dem unter anderem Microsoft und Apple gehören. "Digitaler Content ist kein greifbares Gut und sollte daher auch nicht den gleichen Haftungsbestimmungen unterstellt werden, wie Toaster oder andere Elektrogeräte. Mit dem Erwerb eines Spiels erhält der Konsument ja nur die vertragliche Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte", heisst es in einem Statement von BSA-Sprecher Francisco Mingorance. (pte)


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