12.06.2002

APG

Basler Grosser Rat weist umstrittenes WC-Geschäft zurück

"Anrüchig".

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch einstimmig das umstrittene Konzept für öffentliche Toiletten an die Regierung zurückgewiesen. Das Geschäft, das die Beschaffung von Toiletten mit einer Plakatkonzession verknüpft, erschien allen Fraktionen anrüchig. In dem 1997 noch vom früheren Baudirektor Christoph Stutz abgeschlossenen Vertrag habe sich der Kanton von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) übervorteilen lassen, sagte der Sprecher der Finanzkommission (Fiko). Zudem sei die Finanzkompetenz des Grossen Rats übergangen worden.

Der von Stutz noch wenige Tage vor seinem Ausscheiden aus dem Amt abgeschlossene Vertrag sieht vor, dass die APG selbstreinigende WC-Anlagen in Basel finanziert und dafür Plakatierungsrechte bei neuen Leuchtplakatstellen erhält ("persoenlich.com" berichtete). Gemäss Finanzkommission entgehen dem Staat durch den für ihn unvorteilhaften Vertrag innerhalb von 15 Jahren zwischen 32 und 42 Mio. Franken.

Nach Auffassung der Finanzkommission hätten zudem die Werbeflächen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, um Konkurrenten gleich zu behandeln. Der Grosse Rat müsse nun auch ein Zeichen setzen, dass er solche "Gegengeschäfte" nicht toleriere, sagte der Fiko-Sprecher. Die Regierung sei bereit, das "total verkorkste" Geschäft zurückzunehmen, sagte Baudirektorin Barbara Schneider. Der Vertrag lasse sich allerdings nicht mehr rückgängig machen, warnte Schneider. Statt einer Vorlage werde das Kantonsparlament nun zahlreiche Einzelgeschäfte zu WC-Anlagen erhalten.

Für den LDP-Fraktionssprecher hat die APG durch das "naive Vorgehen" des ehemaligen Baudirektors Vorteil gezogen: "Man kann den Staat nicht so ausnehmen." Er forderte auch, die APG bei Konzessionsvergaben nicht mehr zu berücksichtigen "bis Licht in diese Sache gebracht wird". Gemäss Baudirektorin Schneider ist dies aber rechtlich nicht möglich. Verschiedene Fraktionssprecher forderten auch, den Vertrag, der für den LDP-Sprecher "gegen die guten Sitten" verstosse, juristisch anzufechten: Der abgeschlossene Vertrag biete zahlreiche Angriffsflächen, sagte etwa der SP-Fraktionssprecher: "Hier kann und muss nachverhandelt werden."


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