15.05.2002

Lauterkeitskommission

E-Marketing-Firma wehrt sich

Klage wegen Persönlichkeitsverletzung zurückgezogen.

Eine Zürcher E-Marketing-Firma stösst sich daran, dass ihre Werbepraxis von der Schweizerischen Lauterkeitskommission untersucht wird. Eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung hat der Firmeninhaber vor dem Zürcher Bezirksgericht aber zurückgezogen.

Der Kläger verlangte am Mittwoch vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Lauterkeitskommission. Dem Organ für Selbstkontrolle der Schweizer Werbebranche sollte verboten werden, irgendwelche Verfahren gegen die E-Marketing-Firma durchzuführen. Die Lauterkeitskommission wolle ihm Schaden zufügen, sagte der Kläger. Gegen die Zürcher Firma sind mehrere Beschwerden bei der Lauterkeitskommission hängig. Beanstandet wurde unter anderem der Massenversand von ungewollten Werbe-E-Mails oder die Anpreisung von Produkten unter der Bezeichnung "Weltneuheit". Über die Marketing- Firma des Klägers werden Produkte aller Art angeboten.

Mit ihren "Pseudo-Verfahren" lasse die Lauterkeitskommission den Eindruck entstehen, "dass ich nicht sauber geschäfte", erklärte der Kläger. Negativ wirke sich auch aus, dass die Untersuchungen an die Öffentlichkeit gelangten und in Internet-Foren diskutiert würden. Der Verteidiger der Lauterkeitskommission erklärte, dass diese als Konsumentenschutzorganisation nichts anderes als ihre Pflicht tue. Sie leite auf Grund von Beschwerden Untersuchungen ein, prüfe die Lauterkeit von Werbung und gebe dann Empfehlungen ab. Wer Werbung betreibe, müsse sich gefallen lassen, dass seine Aktivitäten öffentlich durchleuchtet würden. Nur weil die Lauterkeitskommission zu anderen Schlüsse komme als die betroffenen Werbetreibenden, liege noch keine Persönlichkeitsverletzung vor.


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