28.02.2018

SLK

Feldschlösschen-Beschwerde abgelehnt

Ein Grillfest-Spot von Digitec Galaxus sei zwar nachahmend, aber nicht verletzend für den Bierbrauer, urteilt das Plenum der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Die Zweite Kammer bewertet eine angebliche «Hommage an den Pirellikalender» als sexistisch.

Anfang November 2017 tagten sowohl die Zweite Kammer wie auch die vereinigte Versammlung – also alle drei Kammern der Lauterkeitskommission gemeinsam. Zweimal pro Jahr wählt das Plenum neue Kammermitglieder, diskutiert allfällige neue Grundsätze, behandelt grundlegende Fragen und beurteilt vor allem Rekurse, wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) in einer Mitteilung schreibt. Stattgegeben werde diesen allerdings nur im Fall von Willkür. Das heisst, die betroffene Kammer müsste einen unhaltbaren Entscheid getroffen, eine Norm oder einen Rechtsgrundsatz krass verletzt oder gegen den Gerechtigkeitsgedanken verstossen haben.

Ein Rekurs kann auch nicht dazu benutzt werden, einen Entscheid neu zu beurteilen oder Informationen nachzuliefern, die im Beschwerdeverfahren vergessen worden sind. Das im Vergleich zu einem Zivil­gerichtsverfahren vereinfachte Verfahren der SLK sieht weder eine vertiefte Sachverhaltsabklärung vor noch einen mehrfachen Schriftenwechsel und ein umfangreiches Beweisverfahren. Aufgrund dieser Will­kürprüfung hat das Plenum am 8. November 2017 alle fünf Rekurse abgewiesen.

Eine grundsätzliche Frage

Das Plenum hat wie oben erwähnt grundsätzliche Fragen zu behandeln. Wie im Fall eines Youtube-Videos von Digitec Galaxus, das einem Werbefilm von Feldschlösschen sehr ähnlich sah. Bei beiden ging es um eine Grillparty an einem Seeufer. Während im Original alles in bester Laune über die Naturbühne ging, lief das Fest in der Version des Beschwerdegegners aus dem Ruder. Sogar das – alkoholfreie – Bier schmeckte nicht: «Äh, was isch denn das für e Pfütze?». Der Bierbrauer erachtete das Video als unnötig verletzend wie unnötig anlehnend und reichte Beschwerde ein.

Das Plenum wies die Beschwerde ab, obwohl eine Nachahmung bejaht wurde. Der Galaxus-Spot werde nach Auffassung des Plenums von den Durchschnittsadressaten nicht zwingend mit dem Feldschlösschen-Spot in Verbindung gebracht. Vielmehr könne er auch als generische Parodie auf eine typische Bierwerbung verstanden werden. Dem Werbespot der Beschwerdegegnerin fehle es somit an der notwendigen Bekanntheit. Dass die Beschwerde abgelehnt worden ist, dürfe allerdings keineswegs als Freibrief für nachahmende Werbung verstanden werden. 

Alle Stellungnahmen des Plenums können online eingesehen werden.

DAB+ darf nicht als «störungsfrei» bezeichnet werden

Die Zweite Kammer hatte an ihrer Sitzung vom 8. November 2017 acht Beschwerden zu beurteilen. Davon wies sie fünf ab, hiess zwei gut und eine weitere nur in Teilen; gegen drei dieser Entscheide wurde inzwischen Rekurs eingelegt. Nur teilweise gutgeheissen wurde die Beschwerde gegen eine Werbung für DABPlus mit der Aussage, der Empfang sei «störungsfrei und qualitativ hochstehend». 

Abgewiesen wurde sie, da der Klang des neuen Standards für den Durchschnittsadressaten in der Tat besser ist als bisher. Nicht lauter war die Aussage dagegen, weil DABPlus zum heutigen Zeitpunkt in Tunnels, Randgebieten und unter schwierigen topografischen Bedingungen noch alles andere als störungsfrei funktioniert.

«Hommage an den Pirellikalender» ist sexistisch

Gleich in zwei Fällen hat eine Frauenorganisation die Werbung eines Unternehmens der Forstwirtschaft als geschlechterdiskriminierend bezeichnet. Die SLK folgte dieser Begründung nur im Fall des Sujets, das eine knapp bekleidete Frau zeigt, die mit gespreizten Beinen auf einem Benzinfass sitzt. Auch wenn Helm, Handschuhe und Gehörschutz auf die Forstwirtschaft verweisen, ist solche Werbung sexistisch. Die so inszenierte Frau habe nur als Blickfang gedient und keinerlei Bezug zum beworbenen Produkt gehabt, urteilt die SLK.


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Dass der Beschwerdegegner darin eine Hommage an den einschlägig bekannten Pirellikalender sehen wollte, ändere daran nichts. Nicht beanstandet wurde dagegen ein Inserat, das auf der einen Seite einen Mann in Arbeitsbekleidung zeigt und auf der anderen eine Frau im Businesskostüm, die mit einem Laptop unter dem Arm selbstbewusst an der Wand lehnt. Der Claim dazu lautete: «Forstlösungen von der Holzkennzeichnung im Wald bis zur Nachkalkulation im Büro». Nach Ansicht der Lauterkeitskommission verletzt diese Darstellung die Würde der Frau nicht und stellt auch die Gleichwertigkeit der Geschlechter nicht in Frage.

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Alle Stellungnahmen der Zweiten Kammer können online eingesehen werden.

Guido Sutter verabschiedet

Im Rahmen der Vollversammlung verabschiedete die SLK Guido Sutter als Fachexperten. Der Leiter Ressort Recht des SECO habe die Selbstregulierungsorganisation der Kommunikationsbranche während fast zwanzig Jahren mit seinem grossen Fachwissen und seiner breiten Erfahrung kompetent beraten und tatkräftig unterstützt, heisst es in der Mitteilung. (pd/maw)


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