03.03.2016

Werbeallianz

Joint Venture veröffentlicht Grundsätze für fünf Jahre

Nachdem das UVEK am Montag grünes Licht gegeben hatte, sind Ringier, SRG und Swisscom nun bereit, ihren Betrieb aufzunehmen.
Werbeallianz: Joint Venture veröffentlicht Grundsätze für fünf Jahre

Einen Monat bevor die Werbeallianz offiziell startet, haben Ringier, SRG und Swisscom für die gemeinsame Werbevermarktung Grundsätze festgelegt. Diese verbindlichen Grundsätze sollen gelten ab dem Marktauftritt des Joint Venture für mindestens fünf Jahre gelten.

Die drei Partner betonen, dass die geplante Vermarktungsfirma keine geschlossene Plattform sei, sondern auch weiteren Anbietern und Inhabern von Werbeinventar offen stehe. Das Joint Venture sei bereit, alle journalistischen Angebote von TV, Radio, Online und Print, die sich an ein Schweizer Publikum richten, zu vermarkten, heisst es in einer Medienmitteilung,

1. Offen für alle Medienangebote
Das Joint Venture sei offen, alle journalistischen Angebote in den Vektoren TV, Radio, Online und Print, die sich an ein Schweizer Publikum richten, zu vermarkten. Alle Inventare werden in der Priorisierung und Vermarktung gleich behandelt, unabhängig davon, ob das Inventar von einem kommerziellen Partner oder von einem Mitaktionär bereitgestellt wird.

2. Offener Zugang zu Targeting Insights
Das Joint Venture wird die Targeting Insights beim Vermarkten des Inventars von kommerziellen Partnern und Mitaktionären gleichwertig einsetzen. Zu diesem Zweck müssen Mitaktionäre und kommerzielle Partner dem Joint Venture die Targeting Insights der mit zielgerichteter Werbung zu vermarkenden Inventare zu gleichwertigen Konditionen zur Verfügung stellen.

3. Hoher Stellenwert für den Datenschutz
Im Umgang mit Targeting Insights wendet das Joint Venture hohe Ansprüche an den Datenschutz an. Im Zweifelsfall holt das Joint Venture oder ein Mitaktionär die Beurteilung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ein. Das Joint Venture stellt den Umgang mit dem Datenschutz transparent dar. Swisscom bietet im Kundencenter die Möglichkeit zur Selbstbestimmung über die Verwendung der eigenen Daten zu Vermarktungszwecken an. Kein Mitaktionär und kein kommerzieller Partner hat Zugriff auf die Targeting Insights des Joint Venture: Targeting Insights verbleiben allein beim Joint Venture.

4. Marktkonforme Kommissionssätze und Preisgestaltung
Die Kommissionssätze des Joint Venture richten sich grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Die Preispolitik und das allgemeine Preisniveau für Werbekunden werden gemeinsam zwischen dem Inventargeber und dem Joint Venture festgelegt. Die Preisgestaltung aller Inventare richtet sich nach der jeweiligen Marktsituation und der jeweils vereinbarten Preispolitik.

5. Wahrung der Geschäftsgeheimnisse
Vertrauliche Informationen, die das Joint Venture von Inventargebern erhält, legt das Joint Venture gegenüber anderen Inventargebern - inklusive Mitaktionären und Dritten - nicht offen.

6. Keine regionalen Werbekampagnen im TV-Programm der SRG SSR
Falls künftig die Ausstrahlung von zielgerichteter TV-Werbung im SRG-Programm möglich ist, wird die SRG keine zielgerichtete Werbung ausstrahlen, bei der ein Auftraggeber Werbespots nur in einem regionalen Verbreitungsgebiet schalten möchte. Einzig bei sprachregionalen und nationalen Werbespots darf in den SRG-Programmen geotargeting angewendet werden.

7. Stärkung der unabhängigen Werbemarkt-Währung
Das Joint Venture ist bestrebt, die unabhängigen Werbemarkt-Währungen zu stärken; deshalb unterstützt es die Bestrebungen für eine unabhängige Total Audience-Währung.

8. Berichterstattung auf Verlangen des BAKOM
Sofern die Einnahmen der SRG aus zielgerichteter TV-Werbung vor 2021 CHF 30 Mio. p.a. übersteigen, so meldet dies die SRG dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unverzüglich. Falls in diesem Fall das BAKOM eine Beschränkung anderer Medienunternehmen vermutet, so wird die SRG auf Verlangen des BAKOM in einen Bericht darlegen, mit welchen bisherigen oder künftigen Massnahmen die SRG eine wesentliche Beschränkung anderer Medienanbieter durch die zielgerichtete TV-Werbung in den SRG- Programmen ausschliesst.

9. Jährliche Berichterstattung über zielgerichtete TV-Werbung im SRG-Programm
Das Joint Venture verfasst jährlich einen Bericht über den Einsatz der zielgerichteten Werbung zuhanden des BAKOM. Der Bericht legt unter anderem dar, welchen Kommissionssatz die kommerziellen Partner des Joint Venture für die Vermarktung zielgerichteter TV-Werbung bezahlt haben. Da der Bericht Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, wird er keinem Dritten zugänglich gemacht. Das BAKOM ist selbstverständlich frei, die eigenen Erkenntnisse zum Bericht zu veröffentlichen.

10. Jährliche Branchenkonferenz über zielgerichtete TV-Werbung
Das Joint Venture trägt dazu bei, dass das Know-how über zielgerichtete TV-Werbung in der Schweizer Medienbranche geteilt wird. Dies erfolgt in Form einer jährlichen Branchenkonferenz zur zielgerichteten TV-Werbung, die in Zusammenarbeit mit der EGTA stattfindet. Ziel der Veranstaltung ist der Wissenstransfer vom Joint Venture auf die Branche und innerhalb der Branche. (pd)

 


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