13.03.2016

Werbeallianz

Verleger kämpfen nun mit rechtlichen Mitteln gegen Joint Venture

Der Verband Schweizer Medien und Tamedia wollen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen. Das könnte SRG, Ringier und Swisscom viel Zeit kosten.
Werbeallianz: Verleger kämpfen nun mit rechtlichen Mitteln gegen Joint Venture

Das geplante Joint-Venture von SRG, Swisscom und Ringier bewegt die Gemüter. Der Verband Schweizer Medien und die Tamedia werden nächste Woche eine Beschwerde gegen den Zusammenschluss beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Das schreibt die Zeitung «Schweiz am Sonntag».

Die Verleger verlangen, dass die Verfügung des Uvek von Ende Februar «vollumfänglich» aufgehoben wird und der SRG die Teilnahme am Gemeinschaftsunternehmen untersagt wird. Ferner schnüren sie einen Strauss von Auflagen; unter anderem sollen dritte Medienunternehmen die Leistungen der Vermarktungsgesellschaft zu gleichen Konditionen erhalten wie die Partner des Joint Ventures.

Zudem verlangen die Verleger, dass sie vollumfänglich Aktieneinsicht erhalten, was ihnen bisher stets verwehrt wurde. Pikant ist, dass sich der Verlegerverband und Tamedia auf den Standpunkt stellen, dass ihre Beschwerde aufschiebende Wirkung habe. Sie unterstellen der Vorinstanz, also dem Uvek von Bundesrätin Doris Leuthard, eine «gewisse Voreingenommenheit».

Die Verleger gehen gemäss Klageschrift «davon aus, dass sich die SRG vor Rechtskraft des vorliegenden Verfahrens am Joint-Venture nicht beteiligen und nicht in den Markt eintreten» darf. Der Verband Schweizer Medien und die Tamedia drohen der SRG: Sollte die diese «konkrete Handlungen anstreben, welche der aufschiebenden Wirkung der angefochtenen Verfügungen zuwiderlaufen, behalten diese einen Antrag auf ein vorläufiges Vollzugsverbot ausdrücklich vor».

Bis die Gerichte entschieden haben, könnte sich die Umsetzung des Joint--Ventures um mindestens ein Jahr verzögern, so die «Schweiz am Sonntag». (SwaS)

Bild: Keystone


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