05.09.2003

Markenschutz

14 Schweizer Produkte der WTO vorgelegt

Weltweiter Schutz der geografischen Herkunftsbezeichnungen als Ziel.

Im Vorfeld der WTO-Ministerkonferenz in Cancún hat die Schweiz eine provisorische Liste mit 14 Produkten aufgestellt, deren geografische Herkunftsbezeichnungen geschützt werden sollen. Darunter finden sich von Käsesorten über St. Galler-Stickereien bis zu Genfer Uhren. Die Liste könne vor dem Beginn der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO von nächster Woche (10. bis 14. September) in letzter Minute noch ergänzt oder bereinigt werden, sagte Frédéric Brand, Verantwortlicher für die Appellations d'origine contrôlée (AOC) in der Schweiz, am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Vorallem Schnaps und Käse

Die meisten als schützenswert eingeschätzten Produkte kommen aus der Landwirtschaft: Emmentaler, Greyerzer, Sbrinz, Appenzeller, Raclette, Tête de moine, Bündnerfleisch. Auch eine Reihe von Schnäpsen soll geschützt werden: Grappa del Ticino/Grappa Ticinese (Grappa della Val Calanca, Grappa della Val Bregaglia, Grappa della Val Mesolcina, Grappa della Valle di Poschiavo), Birnenschnaps "William" aus dem Wallis, Abricotine und der aus kleinen roten Zwetschgen gewonnene Damassine d'Ajoie und Damassine de la Baroche. Andere Produkte gibt es nur zwei: St. Galler Stickereien und Genfer Uhren. Würden diese Produkte alle geschützt, so könnte es fortan nur noch Schweizer Raclette und kein französisches Raclette mehr geben, bestätigte Brand.

Schutz in beiden Richtungen

Umgekehrt müsste die Schweiz wohl auch Konzessionen machen, sagte der Mitarbeiter des Bundesamtes für Landwirtschaft. Die Schweiz produziere beispielsweise Reblochon und Feta. Diese beiden Bezeichnungen werden aber von der EU auf einer Liste mit 41 Produkten geführt, für welche die EU in Cancún die Herrschaft über die Herkunftsbezeichnungen wieder erlangen wolle.

Konzessionen sind daher auf allen Seiten nötig und Spannungen nicht auszuschliessen. So ist beispielsweise der Streit um die Marke Champagne, der den Abschluss des ersten bilateralen Verhandlungspakets Schweiz-EU erschwert hatte, noch immer vor dem Gerichtshof in Luxemburg hängig. Frankreich will die Bezeichnung "Champagne" nur für den Schaumwein gelten lassen, der in seiner Region gleichen Namens hergestellt wird. Die Waadtländer Gemeinde Champagne hat dagegen Beschwerde in Lxuemburg erhoben, weil sie ihre Weisswein-Produktion gefährdet sieht.

Doch die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz seien noch das kleinere Problem, sagt Frédéric Brand: Die wahre Schlacht dürfte sich zwischen den Europäern und dem Rest der Welt abspielen, wenn man etwa an US-Champagner und an Cognac aus Südafrika denke.

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