04.12.2003

AOC

Coop fechtet "Walliser Roggenbrot" nicht an

Rekurs-Entscheid geht nicht vors Bundesgericht.

Coop akzeptiert den abgelehnten Rekurs gegen die AOC-Registrierung für "Walliser Roggenbrot". Der Grossverteiler will den negativen Entscheid des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Das EVD hatte den Rekurs von Coop gegen die AOC-Registrierung des Walliser Roggenbrotes am Mittwoch abgelehnt. Coop bedauert den Entscheid, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Auf eine Anfechtung beim Bundesgericht werde aber verzichtet.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren