04.11.2003

AOC

Eintrag für "Raclette du Valais"

Ausländer dürfen "Raclette du Valais" produzieren, Emmi nicht.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat alle 50 Einsprachen gegen die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC) "Raclette du Valais" zurückgewiesen. Der Grossproduzent Emmi bezeichnet den Entscheid als "diskriminierend". Gemäss dem Entscheid des BLW darf Raclette nur noch so heissen, wenn er im Wallis produziert wurde. Alle anderen Schweizer Hersteller dürften dies nicht mehr, schreibt Emmi am Dienstag in einem Communiqué. Von diesem Entscheid seien die ausländischen Konkurrenten aber ausgenommen. Die Schweiz werde deshalb gegenüber der EU diskriminiert. Emmi will den BLW-Entscheid rechtlich anfechten, weil dieser "völlig unverständlich" sei. In vier Jahren würden aufgrund der Bilateralen Verträge die Schweizer Grenzen für Käse vollständig offen sein. Da die Walliser dann die Nachfrage nicht mehr decken könnten, würde der Schweizer Markt mit ausländischem Raclette überschwemmt.

Seit 1574 dokumentiert

Das BLW begründete seinen Entscheid dagegen damit, dass Raclette eine traditionelle, aus dem Wallis stammende Bezeichnung sei. Der Brauch, Käse vor einem offenen Feuer zu schmelzen, sei bereits 1574 im Wallis dokumentiert, heisst es in einem Communiqué. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts werde mit Raclette sowohl das Gericht wie auch der entsprechende Käse bezeichnet. Damit aus einer geographischen Herkunftsangabe, die ein AOC verdiene, aber eine Gattungsbezeichnung werde, dürfe das Produkt nicht mehr mit der ursprünglichen Gegend in Verbindung gebracht werden. Eine repräsentative Befragung des BLW bei Konsumentinnen und Konsumenten habe indes ergeben, dass Raclette für einen signifikanten Teil der Bevölkerung immer noch eine Herkunftsangabe sei. 43 Prozent der Befragten brachten Raclette mit dem Wallis in Verbindung.

Bundesgericht müsste entscheiden


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren