30.06.2003

Messe Schweiz

Kanton ZH klagt wegen Verstoss gegen Seuchengesetz

Aussteller-Verbot für Asiaten missachtet.

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat im Zusammenhang mit den Sars-Restriktionen an der Schmuck- und Uhrenmesse vom letzten April Klage gegen die Messe Schweiz (MCH) eingereicht. Diese soll das Epidemiengesetz missachtet haben.

Trotz Sars-Verfügung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nahmen rund 70 Händler aus China und Südostasien an dem in Zürich abgehaltenen Teil der Schmuckmesse teil, sagte Marianne Delfosse, Mediensprecherin der Zürcher Gesundheitsdirektion, am Montag gegenüber Radio DRS. Dies hätten Kontrollen während der Messe ergeben.

Laut Delfosse handelt es sich um einen Verstoss gegen das Seuchengesetz. Der Kanton sei deshalb gezwungen, durch seine Anzeige eine Strafuntersuchung einzuleiten. Das BAG hatte wegen der Sars-Epidemie Ausstellern aus China, Honkong, Vietnam und Singapur verboten, sich als Verkäufer an der Ausstellung zu beteiligen. Davon war vor allem der Ausstellungsort Zürich betroffen, wo die Asisaten ihre Verkaufsstände hatten.

Organisatoren 'überrascht'

Christian Jecker, Mediensprecher von Messe Schweiz, zeigte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda überrascht von der Strafanzeige. Die Organisatoren hätten trotz der Kritik am BAG-Entscheid alles unternommen, um die Verordnung durchzusetzen. In Zusammenarbeit mit den Zürcher und Basler Behörden habe sich MCH an den Kontrollen selber beteiligt.

Die Behörden der beiden Kantonen hätten auch ausdrücklich festgehalten, dass die Verordnung korrekt umgesetzt worden sei. Jecker räumte jedoch ein, dass ein Teil der Verordnung kaum umsetzbar gewesen sei. So habe diese verlangt, dass auch Menschen nicht verkaufen dürften, die nach dem 1. März in einem der betroffenen Länder waren. Hier seien effiziente Kontrollen kaum möglich gewesen.


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