Dem Scharnierstück am Swatch-Armband ist die Eintragung als Formmarke zu Recht verweigert worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bieler Swatch Group abgewiesen. Beim Armband der Swatch greifen drei Zinnen in das Gegenstück an der Uhr. Verbunden werden die beiden Teile durch einen Bolzen. Im vergangenen Mai verweigerte das Institut für geistiges Eigentum dem fraglichen Teil am Uhrenarmband die Eintragung als Formmarke. Die zuständige Rekurskommission bestätigte diesen Entscheid.
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