09.05.2003

Affäre Berner Kantonspolizei

Kritik an Informationspolitik

Medienrechtler spricht von einer "Missachtung" des kantonalen Informationsgesetzes.

In der Affäre um Verfehlungen bei der Berner Kantonspolizei ist am Donnerstag die Informationspolitik der Justiz in die Kritik geraten. Denis Barrelet, Medienrechtler an den Universitäten Freiburg und Neuenburg, sprach auf Anfrage der Nachrichtenangentur sda von einer "Missachtung" des kantonalen Informationsgesetzes durch die Berner Justiz. Dass die Öffentlichkeit über Vorfälle wie das Verschwinden von Drogengeldern erst nach dem Bekanntwerden anonymer Vorwürfe aus Polizeikreisen informiert werde, sei "unverständlich". Im Bereich Justiz wird laut Gesetz über hängige Verfahren informiert, wenn dafür ein "besonderes öffentliches Interesse" besteht. Dieses sieht Barrelet im vorliegenden Fall als "klar gegeben" an.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren