25.02.2004

Bundesgericht

Urheberrecht für Schnappschuss bestätigt

Rechte auf berühmtes Bob Marley-Bild erfolgreich eingeklagt.

Auch ein Schnappschuss kann urheberrechtlichen Schutz beanspruchen. Dass Bundesgericht hat im Falle eines Bildes von Bob Marley entschieden, dass es auch auf das Ergebnis ankommt, nicht nur auf die eingesetzten Gestaltungsmittel.

Das Schwarzweissfoto stammt von einem Konzert aus dem Jahr 1978 und zeigt den König des Reggae von der linken Seite. Seine Rastalocken stehen wegen einer Drehung in allen Richtungen vom Kopf ab und erinnern damit an die Umrisse des Wurzelstocks eines Baumes. Eine Zürcher Firma fertigte von dem Bild später Poster an. Der Fotograf, der das Bild seinerzeit als Konzertbesucher gemacht hatte, klagte 2000 gegen die Firma und verlangte eine Entschädigung für die Verwendung der Aufnahme. Das Zürcher Obergericht wies die Klage jedoch ab, weil das Foto nicht als Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gelten könne.

Individueller Charakter


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