Mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten hat das Bezirksgericht Zürich einen heute 39-jährigen ehemaligen Geschäftsführer der TA-Media (heute Tamedia) bestraft. Er hatte die Firma in den neunziger Jahren um 3.3 Millionen Franken geschädigt.
Laut dem am Wochenende veröffentlichten Urteil ist der Angeklagte der mehrfachen Veruntreuung und der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig. Der Mann hat seine Verfehlungen teilweise eingestanden. Als Grund gab er an, er sei mit seinem seinerzeitigen Gehalt von 140'000 Franken nicht zufrieden gewesen.
Ein ehemaliger Wertschriftenhändler, mit dessen Hilfe der Angeklagte seine Geschäfte abwickelte, wurde wegen Gehilfenschaft verurteilt. Der heute 27-Jährige erhielt eine bedingte Gefängnisstrafe von zehneinhalb Monaten. Das Bezirksgericht folgte weitgehend der Darstellung der Anklage.