12.04.2024

EFK

Bakom muss Medienaufsicht verbessern

Eine Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle brachte Mängel zutage bei der Aufsicht des Bundesamts für Kommunikation über die privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Das Amt hat Massnahmen eingeleitet.
EFK: Bakom muss Medienaufsicht verbessern
Konzessionierte Lokalradios stehen unter der Aufsicht des Bakom. (Bild: Keystone/Georgios Kefalas)

Wer Geld erhält vom Staat, sollte dafür in der Regel etwas leisten. So müssen etwa die privaten Radio- und Fernsehunternehmen eine regionale Berichterstattung erbringen als Gegenleistung für einen jährlichen Millionenbetrag aus der Medienabgabe.

Ob die Sender das Geld wirtschaftlich und zweckmässig einsetzen, muss das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) überprüfen. Dem Amt obliegt die Aufsicht über die privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit einer Konzession. Dazu gehört es auch, Sanktionen zu verhängen bei Verstössen.

Die Kontrolleurin kontrolliert die Kontrolleure

Doch wie gut erfüllt das Bakom diese Aufgaben? Quasi als Kontrolleurin der Kontrolleure, nahm die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im vergangenen Jahr die Aufsichtstätigkeit des Bakom unter die Lupe. Ziel der Prüfung war es zu beurteilen, «ob die Aufsicht des Bakom über die privaten Radio- und Fernsehveranstalter effizient und effektiv ist», schreibt die EFK zu ihrem Bericht, den sie am Mittwoch veröffentlicht hat.

Als genereller Befund hält die Finanzkontrolle fest: «Die Ergebnisse zeigen, dass das Bakom die Finanzaufsicht über die privaten Veranstalter verbessern kann.» Die Prüfung brachte eine Reihe von Mängeln an teils zentralen Stellen des Aufsichtsregimes zu Tage.

So stellte die EFK etwa fest, dass das Finanzaufsichtskonzept des Bakom die Anforderungen an ein Aufsichtskonzept nicht vollständig erfüllt. Es fehle insbesondere der Bezug zum Subventionsgesetz. Die Empfehlung der EFK, das Grundlagendokument entsprechend zu ergänzen, akzeptierte das Bakom – wie auch alle übrigen Empfehlungen der EFK im Rahmen dieser Prüfung.

Schwachstellen erkannt, Massnahmen eingeleitet

In seiner Stellungnahme im Bericht schreibt das Bakom, man habe «die von der EFK georteten Schwachstellen» bereits erkannt und Massnahmen eingeleitet. Man arbeite stets gemäss dem bestehenden Finanzaufsichts- und Prüfkonzept, schreibt das Amt auf Anfrage von persoenlich.com. Zum Beispiel würden die Empfehlungen des Bakom bei Finanzrevisionen der privaten Veranstalter laufend überprüft und verbessert, heisst es weiter. «Wir ergänzen das Aufsichtskonzept nun zusätzlich gemäss den Feststellungen im EFK-Bericht ergänzt», teilt eine Bakom-Sprecherin mit.

Ergänzen und verbessern muss (und will) das Bakom auch das Risikomanagement. So fehlten dem Amt «differenzierte Informationen» über die privaten Radio- und Fernsehveranstalter, die es zu beaufsichtigen hat. Ebenso bemängelte die EFK, wie das Bakom mit den Empfehlungen umgeht, die das Amt den Sendern erteilt aufgrund der Finanzrevisionen. So fehlt es an einem effizienten Controlling, «um die Wirkung der Empfehlungen zu überprüfen und damit die Qualität der Aufsicht zu erhöhen».

Mängel beim Wissensmanagement

Weiter bemängelt die EFK in ihrem Bericht die personellen Zuständigkeiten im Bakom bei der Medienaufsicht. Diese gelte es neu zu definieren und verbindlich festzuhalten. «Als kritisch zu bewerten» sei zudem die fehlende Systematik beim Wissensmanagement im Bakom für die Finanzaufsicht der Privatsender. Wenn Mitarbeitende das Amt verlassen, geht derzeit wertvolles Fachwissen verloren. Dieser Verlust gehe «schlussendlich zulasten der Qualität der Aufsicht», hält die EFK fest.

Die zwei letzten von der Finanzkontrolle untersuchten Aspekte betreffen die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit der Aufsicht. Die Effizienz der Aufsichtstätigkeiten des Bakom lasse sich heute nicht verlässlich beurteilen, stellt die EFK fest. Dazu fehle es an einer sauberen Dokumentation des Aufwands, den das Bakom im Umgang mit den Senden betreibt.

«Keine klare und verbindliche Sanktionspraxis»

Als letzten Punkt kritisiert die Finanzkontrolle schliesslich die Sanktionen, die das Bakom verhängen kann, wenn ein Sender gegen Konzessionsbestimmungen verstösst oder Auflagen nicht erfüllt. «Das Bakom verfügt bislang über keine klare und verbindliche Sanktionspraxis in der Aufsicht über die privaten Veranstalter», hält die EFK unmissverständlich fest.

Die Mängelliste des EFK kommt zur richtigen Zeit. Im kommenden Jahr beginnt eine neue Konzessionsperiode. Erst kürzlich hat das Departement Uvek von Bundesrat Rösti 38 Konzessionen vergeben an Lokalradios und Regionalfernsehen für die Dauer von 2025 bis 2034 (persoenlich.com berichtete). Das Bakom will nun die empfohlenen Massnahmen im Laufe des Jahres 2025 umsetzen, wie das Amt auf Anfrage mitteilt.


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