14.12.2014

Somedia

Bei Arbeitsinspektorat angezeigt

Die Zeiterfassung bei der "Südostschweiz" soll überprüft werden.

Die Gewerkschaft Syndicom und Impressum, der Berufsverband der Medienschaffenden, haben nach den grossen Zürcher Medienhäusern auch das Bündner Verlagshaus Somedia beim Arbeitsinspektorat angezeigt. Die Zeiterfassung bei der Tageszeitung "Südostschweiz" soll überprüft werden.

Somedia will sich nicht äussern
Eine vereinfachte Zeiterfassung, wie sie das Verlagshaus Somedia eingeführt habe, könnten die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten nur dann akzeptieren, wenn sie im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrages vereinbart sei, teilten Syndicom und Impressum am Freitag mit. Die Medienschaffenden seien ansonsten auf den Gesundheitsschutz der gesetzlichen Zeiterfassung angewiesen.
 
Beim Verlagshaus Somedia war am Freitag keine Stellungnahme zur Anzeige zu erhalten. Die Unternehmung werde sich äussern, aber zu einem späteren Zeitpunkt, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
 
Aufforderung zu GAV-Verhandlungen
Die Anzeige steht im Zusammenhang mit der Aktion "jetzt schlägt's 13". Damit wollen die Gewerkschaften eigenen Angaben zufolge am 13. jeden Monats die Arbeitsbedingungen der Journalisten mit einer gezielten Aktion verteidigen.
 
Die grossen Zürcher Verlage NZZ, Tamedia und Ringier sowie die Zehnder Mediengruppe in Wil SG wurden bereits angezeigt. Auch ihnen wird vorgeworfen, die Arbeitszeiten der Medienschaffenden nicht gesetzeskonform zu erfassen. Die Überprüfung des gesetzlichen Gesundheitsschutzes werde dadurch verunmöglicht.
 
Verbunden mit der Anzeige ist die Aufforderung an die Medienhäuser, mit den Organisationen der Medienschaffenden in Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu treten. Zwischen Journalisten und Verlegern in der deutschsprachigen Schweiz sowie im Tessin besteht seit zehn Jahren kein solcher Vertrag mehr. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren