Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den Blick als unbegründet zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer beklagte sich über die Aufmachung der Berichterstatung über die 1. August-Feier dieses Jahres auf dem Rütli.
Der Blick habe eine Gruppe von Rechtsextremen, die auf dem Rütli "Heil dir Helvetia" sangen, öffentlich in Wort und Bild als Rechtsextreme bezeichnet, was einer Diskriminierung gleichkomme.
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