14.11.2003

Presserat

Beschwerde gegen Cash abgewiesen

Beschwerdeführer hatte keine Richtigstellung im Blatt verlangt.

Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde eines Bankangestellten gegen das Wirtschaftsmagazin Cash als unbegründet zurückgewiesen.

Dem Banker war in einem Titel und dazugehörigen Artikel unterstellt worden, gegen ihn sei Strafklage erhoben worden. Es war aber lediglich eine Strafanzeige gegen ihn eingereicht worden. Ausserdem vermutete der Banker, die Autorin des Artikels sei mit einem der Anzeigenerstatter bekannt und unterstütze eine Kampagne gegen ihn.


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