13.05.2003

Presserat

Beschwerde gegen Tages-Anzeiger abgewiesen

Öffentlichkeit darf wissen, wer hinter politischen Aktion steckt.

Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu wissen, wer hinter einer politischen Aktion steckt und wie diese Person weltanschaulich einzuordnen ist. Jedenfalls dann, wenn ein plausibler Zusammenhang besteht, schreibt der Presserat.

Unter dem Titel "Sekte bläst zum Halali auf die Jagd" schrieb der Tages-Anzeiger» im September 2002, dass die Initianten eines Anti-Jagd-Forums aus dem Umfeld des "Universellen Lebens" stammten beziehungsweise mit der spiritistischen Sekte sympathisierten. Mit der Begründung, er fühle sich in seinen "persönlichen, politischen und menschenrechtlichen" Belangen verletzt, legte einer der Initianten Beschwerde beim Presserat ein. Durch die Bekanntgabe seiner Religiösität sei er in seiner Privatsphäre verletzt worden.

In einem Brief an den Autor, den Tagi-Sektenspezialisten Hugo Stamm, betonte der Beschwerdeführer, dass hinter dem Forum nicht das "Universelle Leben" stehe. Die Zeitung habe dies trotz Intervention nicht berichtigt. Er räumte aber auch ein, mit den Inhalten der urchristlichen Glaubensgemeinschaft zu sympathisieren.


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