05.11.2017

Unabhängige Beschwerdeinstanz

Beschwerden gegen «Arena» abgewiesen

Die Polit-Talk-Sendung zu «Trumps Krieg gegen die Medien» stellt aus Sicht der UBI keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz dar. Das Publikum habe sich ein Bild zum Thema machen können – trotz unfairer Behandlung des Historikers Daniele Ganser.
Unabhängige Beschwerdeinstanz: Beschwerden gegen «Arena» abgewiesen
Moderator Jonas Projer (links) habe Daniele Ganser zwar unfair behandelt, nicht aber gegen das RTVG verstossen, urteilt die UBI. (Bild: Screenshot SRF)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) fällte diesen Entscheid am Freitagmittag im Rahmen einer öffentlichen Beratung in Bern. Der Entscheid kam allerdings äusserst knapp und nur mit Stichentscheid des Vorsitzes zustande, weil das Gremium auch nach einer rund zweistündigen Diskussion noch immer geteilter Meinung war.

Den Vorsitz hatte in diesem Fall Vizepräsidentin Claudia Schoch inne. Der Präsident der UBI, Vincent Augustin, trat in den Ausstand, weil er selber Gast in der «Arena»-Sendung vom 24. Februar 2017 gewesen war.

Journalistische Mängel

Einig waren sich die meisten UBI-Mitglieder darin, dass diese Sendung in journalistischer Hinsicht mehrere Mängel aufwies. Kritisiert wurde – wie zuvor schon vom Ombudsmann der SRG (persoenlich.com berichtete) – vor allem der Umgang von Moderator Jonas Projer mit seinem Gast, dem Historiker und Publizisten Daniele Ganser.

Für besonders viel Kritik sorgte, dass während der Sendung ein E-Mail von Ganser an einen SRF-Mitarbeitenden eingeblendet wurde, obwohl der Historiker darüber im Vorfeld nicht informiert worden war. Für Unverständnis sorgte auch die Tatsache, dass dieses Mail für das Publikum zunächst nur in gekürzter Form einsehbar war. Dies habe die Aussage des Mails verfälscht, so der Vorwurf.

Allgemein sei während der ganzen Sendung der Eindruck entstanden, der Moderator wolle Gansers Glaubwürdigkeit als Medienkritiker infrage stellen, kritisierten UBI-Mitglieder. So wurde Ganser dem Publikum als «umstrittener Publizist» vorgestellt – während die anderen Gäste neutral präsentiert wurden.

Die Sendung hatte im vergangenen Winter denn auch für Empörung gesorgt und eine lebhafte öffentliche Debatte ausgelöst. Besonders auf Social Media gingen die Wogen hoch. Beim SRF-Ombudsmann gingen fast 500 Beschwerden ein – ein Rekord.

Meinungsbildung möglich

Die Aufgabe der Beschwerdeinstanz UBI war allerdings zu prüfen, ob die Sendung gegen das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verstossen hat. Dieses schreibt unter anderem vor, dass Informationssendungen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen müssen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Viele Beschwerdeführer sahen dieses Sachlichkeitsgebot verletzt.

Die «Arena» zu «Trumps Krieg gegen die Medien» wollte laut Programmangabe den Fragen nachgehen, ob es gute Gründe gebe, den Medien zu misstrauen. Ferner wollte sie zur Debatte stellen, ob die Medien wichtiger denn je seien, um Trumps Lügen aufzudecken, und ob den Schweizer Medien noch vertraut werde. Thema war zusammengefasst also die Glaubwürdigkeit der Medien.

Wer diese Sendung sah, habe sich aufgrund der Diskussion mit den Studiogästen und den eingeblendeten Film-Beiträgen durchaus eine eigene Meinung dazu bilden können, kam die UBI zum Schluss. Und auch wenn Ganser vom Moderator in die Ecke der Verschwörungstheoretiker gedrängt worden sei, habe er doch ausreichend Gelegenheit gehabt, seine Sicht der Dinge darzulegen.

Mit ihrem Entscheid wies die UBI insgesamt sechs Beschwerden zur betreffenden «Arena»-Sendung ab. Einer der Beschwerdeführer war der Historiker Ganser selbst. Der Entscheid der UBI kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Auch «Einstein»-Beitrag überprüft

Eine frühere Beschwerde zuhanden der UBI, in der es ebenfalls um Ganser ging, richtete sich gegen eine Ausgabe des Wissensmagazins «Einstein» zu Verschwörungstheorien. In der Beschwerde war beanstandet worden, der Historiker sei darin als Verschwörungstheoretiker bezeichnet worden.

Die UBI erachtete diese Rügen ebenfalls als unbegründet. Die für eine freie Meinungsbildung erforderlichen Informationen zu Gansers Forschungsarbeiten und insbesondere zu seiner Kritik an der offiziellen Version der Anschläge vom 11. September 2001 seien dem Publikum vermittelt worden.

Dieses habe zudem ebenfalls in nachvollziehbarer Weise erfahren, warum ein befragter Experte Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnet und welche Ansicht der Historiker dazu vertritt. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei daher nicht verletzt worden. (sda/cbe)

 


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