01.07.2003

Presserat

Bildbearbeitungen nötigenfalls als "Montage" deklarieren

Folgerung aus dem Borer-/Ringier-Fall.

Bildbearbeitungen sind zwingend als "Montage" zu deklarieren, wenn das bearbeitete Bild den Informationsgehalt des ursprünglichen Originals und die Bildaussage im Gesamtkontext eines Medienberichts wesentlich verändert oder entstellt. Pressefotografen sollten die Originale von digital aufgenommenen Fotografien aufbewahren, damit das unveränderte Original vor oder nach der Veröffentlichung bei Bedarf zur Überprüfung und zum Vergleich mit der bearbeiteten Version herangezogen werden kann. Diese Empfehlungen enthält eine am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme des Schweizer Presserates.

Ausgehend von der im Zusammenhang mit dem Fall Borer/Ringier entstandenen Debatte rund um die Manipulationsmöglichkeiten der digitalen Pressefotografie, beschloss der Presserat im Sommer 2002, eine generelle Stellungnahme zum Umgang mit leicht veränderbaren digitalen Bildern auszuarbeiten. Der nun vorliegende Text ist das Ergebnis einer Anhörung von Experten und von intensiven Diskussionen innerhalb des berufsethischen Gremiums.

Auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des berufsethischen Kodex und der dazugehörigen Richtlinien unterscheidet die Stellungnahme zwischen drei Stufen der Bildbearbeitung. Zunächst gibt es die unbedenkliche, rein gestalterische Bildbearbeitung (z.B. Optimierung der Hell-und Dunkelwerte). Sodann kommt die heikle, den Bildinhalt, nicht jedoch die Bildaussage verändernde Bearbeitung vor (z.B. Entfernung einer völlig banalen Randpartie). Schliesslich finden sich Bildbearbeitungen, die sowohl Bildinhalt als auch Bildaussage modifizieren (z.B. Kombination von Bildelementen aus verschiedenen Fotografien).

Zwischen der mitttleren, nicht unbedingt zu kennzeichenden und der intensivsten, als "Montage" zu firmierenden Veränderungsstufe liegt eine Grenze. Wo verläuft sie? Gemäss dem Presserat ist zu fragen, ob der Verzicht auf einen entsprechenden Hinweis als Unterschlagung eines wesentlichen Informationselements oder als Entstellung eines Bildes im Vergleich zum Original erscheint. Je mehr im Kontext einer Publikation der dokumentarische Charakter eines Bildes im Vordergrund steht, um so heikler sind Eingriffe. Und umso mehr hat das Publikum Anspruch auf eine authentische Wiedergabe oder andernfalls auf den klärenden Hinweis "Montage".


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