06.03.2024

KI und Journalismus

Der Presserat publiziert Leitfaden

Der Presserat rät den Medien beim Umgang mit künstlicher Intelligenz zu Wachsamkeit und Zurückhaltung. Die ethischen Regeln seien dieselben wie in der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten, heisst im Leitfaden.
KI und Journalismus: Der Presserat publiziert Leitfaden
Laut Schweizer Presserat muss darauf geachtet werden, dass künstlich generierte Fotos oder Videos nie mit der Realität verwechselt werden können und dass der Einsatz von KI-Werkzeugen transparent gemacht wird. (Bild: generiert mit stablediffusionweb.com)

Dabei geht es vor allem um die neuen KI-Werkzeuge, die künstliche Inhalte erzeugen, wie der Schweizer Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag schrieb. Das könnten Texte, Bilder, Videos, Sprachbeiträge oder Fotos sein.

Journalisten und Redaktionen seien zu jeder Zeit für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortung könne in keinem Fall auf ein KI-Tool übertragen werden, betont die Selbstregulierungsinstanz für medienethische Fragen in der Schweiz.

Journalistinnen und Journalisten müssen demnach auch wenn die Inhalte mithilfe von KI generiert werden, diese vor der Veröffentlichung nach den üblichen journalistischen Kriterien der Wahrhaftigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit überprüfen.

Kennzeichnungspflicht

Der Presserat fordert ausserdem, dass Inhalte, die mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt wurden, als solche gekennzeichnet werden. Redaktionen müssten explizit angeben, wo und wie sie solche Programme einsetzen.

Die Regeln bezüglich Quellen bleiben ebenfalls gültig, wie der Presserat betont. Journalisten müssten die Quellen kennen und bewerten, die den von Künstlicher Intelligenz erzeugten Inhalten zugrunde liegen. Die Herkunft der Informationen müsse auf die gleiche Weise wie bei einem «traditionellen» journalistischen Thema genannt werden.

Der Presserat gibt eine besondere Empfehlung zu Produkten wie Tönen, Bildern oder Videos ab. Diese dürften niemals aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der Realität irreführend oder verwirrend sein.

Darüber hinaus dürfen laut Presserat keine vertraulichen, persönlichen oder «sonstwie sensible Daten» in KI-Programme eingegeben werden, ohne dass die Kontrolle über deren weitere Verwendung gewährleistet ist.

Ebenso müssten Urheberrechte beachtet werden. Inhalte, die von der KI aus bestehenden Quellen übernommen werden, müssten nach den üblichen Kriterien zitiert werden, schrieb der Presserat. Weil sich die KI schnell entwickelt, will das Gremium den Leitfaden laufend überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Während die Pflichten aktuell keine neuen Richtlinien brauchen, diskutiert der Stiftungsrat des Presserats eine Anpassung der Rechte der Journalistinnen und Journalistinnen. Die KI wirble die Branche durcheinander und damit auch die journalistischen Arbeitsbedingungen, lautet die Begründung. Dem Stiftungsrat gehört praktisch die ganze Branche an. (sda/cbe)


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