22.11.2003

TSR

Frankreich bestreitet Klageberechtigung gegen M6

Des unlauteren Wettbewerbs bezichtigt.

Die höchste französische Verwaltungsinstanz, der Conseil d'Etat, hat eine Klage des Westschweizer Fernsehens TSR gegen den französischen Konkurrenz-Sender M6 am Freitag abgeweisen. Die TSR bedauert den Entscheid. Das Westschweizer Fernsehen bezichtigt den französischen Sender wegen dessen Schweizer Werbefenster des unlauteren Wettbewerbs. In diesem Zusammenhang ist immer noch eine TSR-Klage beim Freiburger Zivilgericht hängig. In dieser Klage wird M6 zudem vorgeworfen, Exklusivrechte verletzt zu haben. M6 strahle auf seinem eigens für die Westschweiz bestimmten Sendesignal Filme und Serien aus, für welche die TSR die Exklusivität erworben habe.


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