05.03.2024

SRG

Für eine Aufsicht durch die Finanzkontrolle

Entgegen dem Antrag der Kommission hat der Nationalrat am Dienstag einer parlamentarischen Initiative des früheren Tessiner Mitte-Nationalrats Marco Romano Folge gegeben.
SRG: Für eine Aufsicht durch die Finanzkontrolle
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen soll angepasst werden. (Bild: Keystone/Walter Bieri)

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) soll der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) unterstellt werden. Mit dem Ja des Nationalrats, geht der Text, der vom Zuger Mitte-Präsidenten Gerhard Pfister übernommen wurde, nun an die zuständige Kommission des Ständerats. Stimmt auch sie zu, kann die zuständige Nationalratskommission einen Erlassentwurf ausarbeiten. Romano respektive Pfister schwebt vor, dass das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen angepasst wird.

Das Duo argumentiert, die SRG habe einen Leistungsauftrag zu erfüllen und werde grösstenteils über die Abgabe für Radio und Fernsehen in Höhe von über einer Milliarde Franken pro Jahr finanziert. Angesichts dieses Betrags und des grossen öffentlichen Interesses an der SRG solle letztere der EFK-Aufsicht unterstellt werden. Für andere Organisationen, denen der Bund die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen habe, gelte dies auch.

«Für SRG vorteilhaft»

Pfister sagte im Rat, es möge paradox erscheinen, doch es könne für die SRG vorteilhaft sein, wenn sie von der EFK beaufsichtigt würde. Im Initiativtext schrieb Romano, die EFK hätte als unabhängige Stelle die Möglichkeit, bei der SRG risikobasierte und mit der Geschäftsführung zusammenhängende Finanzaufsichtsprüfungen durchzuführen.

Dies in enger Abstimmung mit Kontrolltätigkeiten anderer Behörden und Organe. Die Autonomie von Radio und Fernsehen in der Programmplanung und -gestaltung müsste auch von der EFK respektiert werden.

Kommission war dagegen

Min Li Marti (SP/ZH) sagte am Dienstag im Namen der Mehrheit der vorberatenden Kommission, die Unterstellung der SRG unter EFK-Aufsicht sei schon wiederholt erörtert und abgelehnt worden. Geschehe dies, könnte die Aufsichtstätigkeit der EFK die Programmautonomie der SRG gefährden. Die Kommissionsmehrheit war generell der Ansicht, die heutigen Bestimmungen über die Finanzaufsicht der SRG genügten.

Die vorberatende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats hatte dem Rat knapp beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Doch entschied sich der Rat mit 111 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen anders. (sda/spo)


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