19.11.2003

TSR

Klage gegen französischen Sender M6

Langwieriger Rechtsstreit.

Das Westschweizer Fernsehen TSR hat beim Zivilgericht Freiburg gegen die TV-Station M6 Klage eingereicht. Die TSR bezichtigt den französischen Konkurrenz-Sender wegen dessen Schweizer Werbefenster des unlauteren Wettbewerbs. Mit der am vergangenen Montag eingereichten Klage wird M6 auch vorgeworfen, Exklusivrechte verletzt zu haben, wie die TSR am Mittwoch mitteilte. M6 strahle auf seinem eigens für die Westschweiz bestimmten Sendesignal Filme und Serien aus, für welche die TSR die Exklusivität erworben habe.

Nebst der Klage beim Freiburger Zivilgericht geht das Westschweizer Fernsehen auch in Frankreich gegen die kommerzielle französische TV-Station M6 vor. Im Visier hat die TSR den Entscheid des audiovisuellen Rates CSA, der M6 im Sommer 2001 die Ausstrahlung das zweiten Sendesignals für die Schweiz erlaubte. In dieser Angelegenheit gelangte die TSR an die höchste französische Verwaltungsinstanz, den "Conseil d'Etat". Der mit dem Dossier beauftragte Richter hat bereits empfohlen, die Vereinbarung mangels Rechtskonformität aufzuheben. Der Entscheid des "Conseil d'Etat" steht noch aus.

Langwieriger Rechtsstreit


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