29.10.2003

Rhône Média

Knatsch um Aktienpaket

Justiz blockiert Edipresse vorerst.

Der ehemalige Präsident der Walliser Mediengruppe Rhône Média (Le Nouvelliste) hat von der Waadtländer Justiz Recht bekommen. Diese bestätigte, dass Edipresse ein Aktienpaket der Rhône Média Gruppe vorerst nicht verkaufen darf. Der im vergangenen Juni aus dem Verwaltungsrat abgewählte Jacques Lathion erreichte bereits im vergangenen April superprovisorische Massnahmen, mit denen der Verkauf des Aktienpaketes durch die Waadtländer Verlagsgruppe Edipresse blockiert wurde.

Mit seiner Intervention wollte Lathion verhindern, dass Edipresse das Aktienpaket verkauft, ohne dass sich die Walliser Aktionäre der Rhône Média Gruppe zuvor zum Schicksal der Titel hätten äussern können. Das Waadtländer Kantonsgericht hat nun diese superprovisorischen Massnahmen bestätigt. Der Entscheid fiel bereits vor einigen Tagen, wie Rhône Média-Präsident Jean-Marie Fournier am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht des Lokalradios Rhône FM bestätigte. Der Verkauf des Aktienpaketes durch Edipresse wird nun so lange blockiert sein, bis sich zwei Drittel der Walliser Aktionäre der Gruppe Rhône Média, die in einer einfachen Gesellschaft organisiert sind, über die Verteilung der Titel geeinigt haben. Die einfache Gesellschaft wurde 1990 mit dem Ziel gegründet, eine allfällige Übernahme des Nouvelliste zu verhindern.

Weko ordnete Verkauf an

Der Verkauf des Aktienpaketes durch Edipresse ist durch einen Entscheid der Wettbewerbskommission Weko nötig geworden. Diese hatte anfangs Jahr angeordnet, dass Edipresse seine Beteiligung an Rhône Media unter die Schwelle der Sperrminorität von 33.33 Prozent senkt. Die Waadtländer Verlagsgruppe hatte dann im Februar ein Aktienpaket von 4.51 Prozent in den Verkauf gebracht, um ihre Beteiligung an Rhône Média von 37.5 auf 32.9 Prozent zu senken. Jacques Lathion alarmierte darauf die Weko, weil er den Verkaufspreis als zu hoch angesetzt erachtete. Wenig später musste er als Verwaltungsratspräsident zurücktreten.

Entscheid über Schiedsgericht


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