28.10.2003

Archithema

Merkwürdige Abo-Gewinnungsmethode

Verzichtskarte für Probe-Abonnenten.

Wer beim Zürcher Archithema Verlag ein Probe-Abo der Wohnzeitschrift Ideales Heim bestellt, den erwartet eine Überraschung. Nach Ablauf der dreimonatigen Probefrist erhält der Probeleser eine Rechnung für ein Jahresabonnement, im Begleitschreiben heisst es: "Sofern Sie [von unserem Angebot] nicht profitieren wollen, brauchen Sie uns dies lediglich umgehend mit beiliegender Verzichtskarte mitzuteilen." Mit anderen Worten: Wer nicht reagiert, wird gleichsam automatisch Abonnent und damit zahlungspflichtig.

Das ist nicht statthaft. "Grundsätzlich darf aus Stillschweigen kein Vertrag abgeleitet werden", so Doris Huber, beratende Redaktorin beim Beobachter. Sie erkenne aber durch ihre Beratungstätigkeit die Tendenz, dass Firmen auf diese Art auf Kundenfang gehen. "Diese Praxis ist aus Konsumentensicht stossend und auch rechtlich nicht OK."

Adrian Lustenberger, Vertriebsleiter des Archithema Verlags, nimmt die Kritik gelassen: "Das ist nichts Abnormales. Wir machen das bereits seit etwa fünf Jahren so." Es würden ja auch andere Verlage ihren Probe-Abonnenten eine Jahresabo-Rechnung zukommen lassen. "Letztlich erleichtern wir unseren Lesern mit der vorfrankierten Verzichtskarte das Prozedere."

In Deutschland sei diese Art der Abo-Gewinnung die Regel, so Lustenberger weiter. "Es handelt sich hier um eine klassische Negativ-Option." Beo-Beraterin Huber weist demgegenüber auf die unterschiedliche Ausgangslage in den beiden Ländern hin: "In Deutschland gilt die automatische Erneuerung bei Abonnements. Diese ist in der Schweiz aber nicht Usanz."


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