In Übereinstimmung mit dem Stiftungsrat hat das Presseratspräsidium beschlossen, ab 2017 zu kommunizieren, welche Medien es versäumt haben, über Rügen des Presserats zu berichten, die sie selbst betreffen. Es entspreche fairer Berichterstattung, zumindest eine kurze Zusammenfassung dieser Stellungnahmen zu veröffentlichen, heisst es in einer Medienmitteilung vom Dienstag. Dennoch hätten im vergangenen Jahr einige Redaktionen ihren Leserinnen und Lesern die Entscheide des Presserates vorenthalten.
«Der Presserat möchte der moralischen Pflicht, welche in der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» festgeschrieben ist, Nachdruck verleihen», sagt Ursina Wey vom Presserat gegenüber persoenlich.com. Medien sollten ihren Leserinnen und Leser zur Kenntnis bringen, wie der Presserat in sie betreffenden Beschwerdeverfahren entschieden habe. Welche Medien es versäumt hätten, über Rügen des Presserats zu berichten, würde der Presserat deshalb ab sofort via Medienmitteilung und auf seiner Webseite kommunizieren, fügt Wey an.
Zudem verkürzt der Presserat die Frist zur Einreichung einer Beschwerde ab sofort von sechs auf drei Monate. Die Frist beginnt mit der Publikation des beanstandeten Medienberichts zu laufen. «Die kürzere Beschwerdefrist soll dazu beitragen, die Länge der Presseratsverfahren zu verkürzen», begründet Wey gegenüber persoenlich.com.