18.12.2002

Neues RTVG

Privatradios gegen Radiowerbung und –sponsoring der SRG

"Relativerter Dualismus zwischen der SRG und den privaten Veranstaltern" moniert.

Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) begrüsst die in allen wesentlichen Bereichen im neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vorgesehenen Verbesserungen für die privaten Veranstalter. Das RTVG bestätige damit die in den letzten Jahren vom Bundesrat, vom UVEK und vom BAKOM gepflegte Medienpolitik, wie es in der entsprechenden Mitteilung heisst. Der VSP unterstütze insbesondere, dass die privaten Radio- und Fernsehveranstalter zum ersten Mal als Träger des regionalen Service public auf Gesetzesstufe verankert würden. Der VSP werde sich für ein Werbe- und Sponsoringverbot in den Radioprogrammen der SRG einsetzen, wie es weiter heisst. Die Existenz der Privatradios dürfe nicht durch einfache Änderungen auf Verordnungsstufe oder in der Konzession der SRG verändert werden.

Der VSP bedauert in seiner Mitteilung "die durch die SRG in den letzten Wochen durch intensive Lobbyarbeit veränderten Einzelpunkte". So sei es der SRG gelungen, den vom Bundesrat noch im ersten Entwurf vom Dezember 2000 und in der vom Bundesrat am 23. Januar 2002 veröffentlichten Stossrichtung für die Erarbeitung der Botschaft vorgesehenen Dualismus zwischen der SRG und den privaten Veranstaltern zu relativieren und sich in wichtigen Punkten (Gebührenprivileg, Werbung und Sponsoring, Regionale Programme, Spartenprogramme, Verbreitung) eine bevorzugte Stellung zu sichern.

"Damit steht der heute veröffentlichte Entwurf teilweise im Gegensatz zu den bisherigen vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geleisteten Vorarbeiten und Entscheiden, die vom VSP unterstützt wurden. Auch im europäischen Umfeld ist die nun weiter ausgebaute Bevorzugung eines öffentlich-rechtlichen Veranstalters ein Rückschritt in frühere Jahrzehnte. Während in allen vergleichbaren europäischen Staaten ein weitgehender Dualismus mit Einschränkungen der Werbemöglichkeiten als Ausgleich zum Gebührenprivileg zwischen öffentlich-rechtlichen Anbietern und privaten Veranstaltern ausgebaut wurde, solI in der Schweiz vor allem der SRG eine gedeihliche Entwicklung ermöglicht werden. Auf der anderen Seite fehlen im RTVG Bestimmungen über Infrastrukturförderungen für Privatradios oder über höhere Gebührenanteile für Private bei sinkenden Werbeeinnahmen.", moniert der VSP.

Der jetzt dem Parlament zugeleitete neue RTVG bringe der SRG durch die mögliche Einführung der Radiowerbung und der Beibehaltung des Radiosponsorings die Möglichkeit, den nationalen Radiowerbemarkt analog zum Fernsehwerbemarkt durch die Publisuisse zu beherrschen, befürchtet der VSP weiter. Mit der Relativierung des vorgesehenen harten Verbotes von Spartenprogrammen für die SRG, würden den Privatradios wichtige Zukunftsmärkte verschlossen bleiben.

Der VSP fordert bei der Frage der Gebührenanteile als Voraussetzungen neben der Zweisprachigkeit und den Berggebieten auch weitere Faktoren einzubeziehen. Insbesondere dürfe in der Romandie und im Tessin kein Kahlschlag der Privatradios erfolgen. Zu prüfen wäre deshalb ein neues Gebührensystem, nachdem der SRG und den privaten Veranstaltern sämtliche Verbreitungskosten durch die Gebührengelder übernommen würden. In der nun folgenden parlamentarischen Beratung werden die Privatradios versuchen, die folgenden Punkte im Gesetztext zu verankern:

- Klare Langfrist-Entwicklungsperspektive für die Privatradios (analog zur SRG) in programmlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.

- Beschränkung des Radio-Leistungsauftrages der SRG auf die nationale und sprachregionale Ebene.

- Im Gesetz verankertes Werbe und Sponsoringverbot für die Radioprogramme der SRG mit der Rückfallposition Privatisierung der dritten Radioprogramme (DRS 3, Couleur 3, Rete 3).

- Deutlich höherer Anteil von UKW- Frequenzresourcen für die Privaten (mindestens 40 Prozent gegenüber heute 25 Prozent).

- Gleichstellung mit der SRG bei der Einführung des digitalen Rundfunks (DAB) in Bezug auf die Infrastrukturerstellung und Technologieförderung auch für Private.


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