09.11.2016

Streit um Werbeallianz

SRG zieht Admeira-Urteil ans Bundesgericht weiter

Anfang Oktober entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Medienhäuser und der Verband Schweizer Medien gegen die umstrittene Allianz rechtlich vorgehen können. Das Urteil habe eine «präjudizielle Wirkung», kritisiert die SRG.
Streit um Werbeallianz: SRG zieht Admeira-Urteil ans Bundesgericht weiter

Im Streit um die Werbeallianz Admeira von SRG, Swisscom und Ringier zieht die SRG vor Bundesgericht. Sie ist mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht einverstanden, wie sie am Dienstag mitteilte.

Anfang Oktober hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Medienhäuser und der Verband Schweizer Medien gegen die umstrittene Allianz rechtlich vorgehen können. Zudem erhalten sie das Akteneinsichtsrecht. Damit ist die SRG nicht einverstanden. Sie hat hat beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.

Insbesondere deshalb, weil das Urteil «eine präjudizielle Wirkung» habe und der Einführung eines «Popularbeschwerderechts für Medienveranstalter» gleichkäme. Im Fall von Meldungen könnten so auch nicht direkt betroffene Medienunternehmen entsprechende Verfahren mit prozessualen Mitteln stark verzögern, schreibt die SRG weiter.

Dadurch würden neue Kooperationen der SRG «künftig massiv erschwert». Dies sei nicht im Interesse eines starken Schweizer Medienplatzes. Die SRG ist überzeugt, dass die Einführung eines faktischen Popularbeschwerderechts gegen Kooperationen der SRG «nicht der gesetzlichen Regelung entspricht».

VSM reagiert

Der Verband Schweizer Medien reagierte noch am Dienstagabend auf den Entscheid der SRG. «Wir bedauern, dass die SRG den klaren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht akzeptiert und damit die Phase der Unsicherheit für Werbekunden, Mitarbeitende und die Medienbranche unnötigerweise verlängert», schreibt Direktor Andreas Häuptli.

Die Bundesverfassung spreche eine klare Sprache: auf die privaten Medien sei demnach Rücksicht zu nehmen. Nachdem dieser Grundsatz im Verfahren missachtet worden sei, habe das Bundesverwaltungsgericht korrigierend eingegriffen, so Häuptli weiter. «Wir gehen angesichts des klaren Entscheids davon aus, dass das Bundesgericht diesen Entscheid bestätigen wird.»

Operativer Betrieb im April gestartet

Die Gesellschaft Admeira hat ihren operativen Betrieb im April dieses Jahres aufgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesbezügliche vorsorgliche Massnahmen - beziehungsweise eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde - am 31. März in einer Zwischenverfügung abgewiesen.

Gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) muss die SRG jene Tätigkeiten vorgängig dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) melden, die nicht in der Konzession festgelegt sind. Hat eine solche Aktivität erhebliche Auswirkungen auf den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen, kann das UVEK Auflagen machen oder die Tätigkeit ganz verbieten. (sda)


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