19.11.2002

Presserat

Veröffentlichung von Anschuldigungen nur mit wesentlichen Grundlagen

Beschwerde gegen Le Cafetier weitgehend gutgeheissen.

Das Verbot, sachlich ungerechfertigte Anschuldigungen zu veröffentlichen, ist verletzt, wenn eine Zeitung schwere Vorwürfe veröffentlicht, ohne ihrer Leserschaft die wesentlichen faktischen Grundlagen mitzuliefern. Zu diesem Schluss ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Januar 2002 veröffentlichte die Zeitung Le Cafetier des Wirte- und Hoteliervereins Genf einen Artikel zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dieser Organisation und einem ihrer ehemaligen Präsidenten. Der Text kritisierte die Rechtsanwältin des ehemaligen Präsidenten, die das Recht ignoriere, unhaltbare Positionen vertrete und sich insgesamt lächerlich verhalte. Weiter erwähnte der Bericht eine gegen den ehemaligen Präsidenten eingereichte Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Betrug. Die Anwältin gelangte daraufhin an den Presserat. Le Cafetier wies die Beschwerde als unbegründet zurück.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren