14.10.2003

Presserat

Weltwoche-Artikel zur Asylpolitik kritisiert

Beschwerde teils gutgeheissen.

Das Verhältnismässigkeitsprinzip gebietet, eine Quelle selbst bei grundsätzlich gerechtfertigter Berufung auf den Quellenschutz trotzdem so genau wie möglich zu umschreiben, soweit dabei die Vertraulichkeit gewahrt werden kann. Die Berufung auf den Quellenschutz und die Anonymisierung der Quelle ist bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in untergeordneten Chargen in der Regel gerechtfertigt, nicht ohne weiteres dagegen bei Personen mit Kaderfunktionen und erst recht nicht beim "Chef" eines Hilfswerks. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Die Weltwoche veröffentlichte im Oktober 2002 zwei kritische Artikel zur Schweizer Asylpolitik mit den Titeln "Eine Million Franken pro Flüchtling" und "Umsatzträchtig? -- Wie die Hilfswerke von schleppenden Verfahren profitieren." Darin beanstandete der Autor zum Teil unter Berufung auf anonyme Quellen, dass es trotz grosser finanzieller Aufwendungen nur unter grösser Mühe gelinge, "echte Flüchtlinge von Falschen" zu unterscheiden. Weiter kritisierte er, dass eine "Asylindustrie" aus Anwälten und Hilfswerken, aus Eigeninteresse abgewiesene Asylbewerber mit einem grossen administrativen Apparat darin unterstützten, ihre Verfahren zu verschleppen.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) gelangte an den Presserat und rügte, die "Weltwoche" habe Tatsachen entstellt, Aussagen falsch zugeordnet, Quellen nicht genannt, sich bei der Informationsbeschaffung unlauterer Methoden bedient, Falschmeldungen nicht berichtigt und das Diskriminierungsverbot verletzt. Die Weltwoche wies die Beschwerde als unbegründet zurück.


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