27.11.2003

"Telescoop"

Werbesendung in legaler Grauzone

Bakom zeigt sich gegenüber SF DRS grosszügig.

Die SRG hat nach Informationen der Programmzeitschrift Tele für "Telescoop" vom Bundesamt für Kommunikation einen Persilschein erhalten, obwohl sich die Dauerwerbesendung auf SF 1 in einer gesetzlichen Grauzone bewege. Das Bakom hat "Telescoop" nicht als Verkaufs-, sondern als normale Werbesendung eingestuft. Von Gesetzes wegen darf die SRG pro Stunde maximal 12 Minuten Werbung senden -- "Telescoop" dauert aber doppelt so lange. Wie Recherchen von Tele ergaben, hat das Bakom der SRG bewilligt, die Stunde vor- und nachher mitzurechnen.

"Eigentlich war das mehr ein Versehen", räumt Bakom-Mitarbeiterin Susanne Marxer gegenüber Tele ein, "aber dann konnten wir es nicht mehr stoppen, nachdem es einmal angelaufen war." Und noch in einem anderen Punkt zeigten sich die Bieler Medienwächter ungewohnt tolerant: SF DRS stösst mit der Ausstrahlung von "Telescop" an die Grenzen der erlaubten Werbezeit. Denn von den erlaubten 85 Minuten (bei 17 Stunden täglicher Senderzeit) beansprucht die zweifach ausgestrahlte Sendung schon alleine mehr als die Hälfte. An gewissen Sendetagen wird laut Tele denn auch prompt die zulässige Werbezeit überschritten.


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