Der Presserat hat eine Beschwerde gegen «Arc Info» und «La Côte» teilweise gutgeheissen. Basierend auf einem internen Bericht und auf Zeugenaussagen schrieben die beiden Zeitungen, im Neuenburger Teil der Gewerkschaft Unia herrsche zwischen einem grossen Teil der Mitarbeitenden und ihren Chefs dicke Luft. Die Gewerkschaft beschwerte sich beim Presserat, die Zeitungen hätten aus anonymen Zeugenaussagen und einem Bericht zur Abteilung Arbeitslosenversicherung Schlüsse gezogen, ohne deren partielle Aussagekraft zu betonen oder gar deren Inhalt zu überprüfen, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die Gewerkschaft sei auch der Ansicht, dass die Zahlen über die Austritte von Mitarbeitenden nicht hinreichend überprüft wurden. Zudem sei ein Vertreter der nationalen Gewerkschaft nicht mit dem genauen Inhalt bestimmter Vorwürfe konfrontiert worden.
Der Presserat äussere sich grundsätzlich nicht zur journalistischen Qualität eines Medienprodukts. Wenn jedoch wirre Informationen die Leserschaft irreführen, erfüllt ein Artikel die Pflicht, die Wahrheit zu suchen, nicht.
Für den Presserat hätten die Zeitungen nicht gegen die Wahrheitspflicht verstossen, indem sie widersprüchliche Austrittszahlen veröffentlichten. Denn sie schrieben die Zahlen einerseits eindeutig der Direktion der Gewerkschaft zu und andererseits einer anonymen Quelle. Allerdings sei die Passage über den Gehalt des als Quelle zitierten Berichts so verwirrend gewesen, dass die Leserschaft in die Irre geführt wurde. Zudem werde der befragte Mediensprecher der Gewerkschaft nicht mit einzelnen spezifischen Vorwürfen konfrontiert. (pd/log)