20.05.2015

Axel Springer

"Beobachter Natur" soll Mitarbeiter unter Druck gesetzt haben

Impressum und Syndicom kritisieren den Stellenabbau scharf.

Anfang Mai verkündete Axel Springer in der Schweiz die Einstellung des eigenständigen Magazins "Beobachter Natur". Neun Personen wurden bisher entlassen (persoenlich.com berichtete). Die Mediengewerkschaft Syndicom sowie der Berufsverband impressum kritisieren das Vorgehen des Verlagshauses scharf.

Der Arbeitgeber habe die Mitarbeiter vor eine unmögliche Wahl gestellt, heisst es in den jeweiligen Mitteilungen. Entweder die Angestellten hätte eine "einvernehmliche Vertragsauflösung" per Ende Mai unterschrieben und als "freiwillige" Zahlung den Betrag von vier Monatslöhnen erhalten, ohne weiter arbeiten zu müssen. Oder sie hätten nichts als das bekommen, was gesetzlich sowieso vorgeschrieben sei (d.h. den Lohn während der Kündigungsfrist).

Nicht bereit zu Gesprächen

Impressum und Syndicom haben das Medienunternehmen laut der Mitteilung auf die Mängel und negativen Auswirkungen des Angebots hingewiesen und im Namen der Betroffenen verlangt, dass auf die Bedürfnisse aller Angestellten eingegangen wird. Dazu sollte wie bei jedem gröberen Stellenabbau ein Sozialplan ausgehandelt werden, der sich an gewisse Branchenstandards hält. Die Verantwortlichen hätten dies abgewiesen und seien nicht einmal für ein Gespräch bereit gewesen.

Und weiter die Vorwürfe: "Der Verlag hat die Angestellten massiv unter Druck gesetzt, das heimtückisches Angebot zu unterschreiben, ansonsten sie keinerlei zusätzliche Leistung bekommen." In dieser Situation hätten die meisten Betroffenen mit der Faust im Sack unterschrieben.

Handelt es sich um eine Massenentlassung?

Für die Mediengewerkschaft und den Berufsverband ist das Verhalten der Verantwortlichen von Axel Springer "unhaltbar". Die Angestellten seien innerhalb von wenigen Tagen ausrangiert worden. Das ausgerechnet das Medienhaus, das sich mit dem "Beobachter" sozialen Grundsätzen in der Wirtschaft verschrieben hat, ein solches Vorgehen wählt, sei unerhört.

"Bei einem Stellenabbau, der mehr als fünf Angestellte betrifft, muss ein fairer Sozialplan her", fordern die Organisationen. Erst die nähere Zukunft wird zeigen, ob die ganzen Vorgänge auch noch juristisch falsch abgewickelt wurden. Es stellt sich nämlich die Frage, ob es sich beim Stellenabbau nicht gar um eine Massentlassung handelt: Ab 10 Betroffenen muss ein Betrieb mit 20 bis 100 Angestellten zwingend das Mitwirkungsverfahren durchführen, um Kündigungen zu vermeiden und die Folgen abzufedern. (pd)



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