13.09.2015

UPC Cablecom

Sunrise-Klage wurde abgewiesen

Der Kabelnetzbetreiber habe hat nicht gegen Preisbekanntgabeverordnung verstossen.

In der Frage, ob UPC Cablecom in der Werbung die Preise korrekt ausweist, hat der Kabelnetzbetreiber und Telekomanbieter Recht erhalten. Das Statthalteramt Bülach wies eine Anzeige wegen Verstosses gegen die Preisbekanntgabeverordnung ab.

Unternehmenssprecher Bernard Strapp bestätigte eine entsprechende Meldung des "SonntagBlicks". Eingereicht hatte die Anzeige im Sommer der Konkurrent Sunrise. Dieser war der Meinung, UPC Cablecom verweise bei seinen Preisangaben zu wenig auf die Tatsache, dass die Grundgebühr für den Kabelanschluss meist vom Vermieter über die Mietnebenkosten abgerechnet würde.

Das Statthalteramt Bülach sah hingegen keinen Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Gemäss Strapp stützte sich die Behörde beim Entscheid unter anderem auf ein früheres Urteil des Handelsgerichts Zürich. Der Kabelnetzbetreiber freut sich über die Abweisung der Anzeige. "Wir sind nie von einem anderen Entscheid ausgegangen, sind nun aber froh, dass auch diese Instanz wie zuvor die Lauterkeitskommssion und indirekt der Preisüberwacher unsere Werbung nicht beanstandet", sagte Strapp. Sunrise kommentierte den Entscheid des Statthalteramts auf Anfrage nicht, da dieser dem Unternehmen am Sonntag noch nicht vorlag.

Die Anzeige gegen UPC Cablecom richtete sich konkret gegen einen Fernsehwerbespot, in dem Schauspieler Carlos Leal sowie Komikerin und Ex-Miss-Schweiz Stéphanie Berger zu sehen sind. Darin wird nach Ansicht von Sunrise nicht korrekt auf die Grundgebühr von 29,95 Franken für den Kabelanschluss hingewiesen. (sda)

 


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