10.04.2024

Lebensmittelgesetz

Coca-Cola Schweiz ist gegen Werbeverbote

An einem Hintergrundgespräch in Zürich stellte Coca-Cola Schweiz am Mittwoch ihre neuen Strategien und Produkte vor. Die Verantwortlichen befürchten derweil ein Werbeverbot für Süssstoffe.
Lebensmittelgesetz: Coca-Cola Schweiz ist gegen Werbeverbote
Sprach an einem Hintergrundgespräch von Coca-Cola-Schweiz: Country Manager Vincent Rameau. (Bilder: persoenlich.com/ma)

Country Manager Vincent Rameau verwies dabei nochmals auf die Bedeutung der Schweiz für den amerikanischen Getränkehersteller. So ist Coca-Cola seit 1936 in der Schweiz vertreten, beschäftigt indirekt 7710 Mitarbeitende und bezieht 95 Prozent ihrer Rohstoffe aus unserem Land.

Zuckerfreie Getränke im Fokus

Im Fokus aller Bestrebungen in diesem Jahr steht für Coca-Cola Schweiz die Einführung weiterer zuckerreduzierter beziehungsweise zuckerfreier Getränke. In diesem Jahr werden in der Schweiz acht neue Getränke eingeführt. Gerade die freiwillige Selbstbeschränkung fast aller Getränkeproduzenten in der «Erklärung von Mailand», die vom vormaligen Bundesrat Alain Berset forciert und auch abgeschlossen wurde, habe sich bewährt, erklärte Natasja Sommer-Feldbrugge, Director Public Affairs Coca-Cola Schweiz.

«Zero ist our Hero», so Sommer. Auch in der Schweiz setzen sich die zuckerfreien Getränke immer mehr durch, gemäss Marktforschung suchen bereits heute 42 Prozent der Schweizer Kunden aktiv nach zuckerfreien Getränken. Um die restlichen 58 Prozent zu begeistern, benötige man aber gute und innovative Werbung. Sommer macht sich Sorgen, dass – analog zu Deutschland – die Werbung für Süssstoffe auch in der Schweiz verboten oder eingeschränkt werde könnte. Für Sommer ein «Widersinn»: «Einerseits versuchen wir mit grossem Aufwand von den zuckerhaltigen Getränken wegzukommen, gleichzeitig will man den Herstellern verbieten, deren Ersatzstoffe zu bewerben».

Ein neuer Entwurf des Lebensmittelgesetzes wird noch in diesem Jahr in die Konsultation gehen. Dessen Artikel 14 Abs. 2 sieht im Entwurf vor, dass der Bundesrat Werbung für Lebensmittel für Kinder unter 13 Jahren einschränken kann, sofern die Lebensmittel «spezifische Kriterien … auf der Grundlage von internationalen oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen». Diese Einschränkungen würden auch für die sozialen Medien gelten.

Deutschland sei ein schlechtes Beispiel

Sommer verwies in ihrem Referat auf Deutschland, wo aktuell ein Gesetzesentwurf für Werbeverbote intensiv diskutiert wird. In der jetzigen Fassung dürften gemäss dem deutschen Lebensmittelverband 70 Prozent aller Lebensmittel nicht mehr beworben werden. Es dürften nur noch Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte sowie Fleisch und Fisch in jeweils unverarbeiteter Form beworben werden. Nahezu alle anderen Lebensmittel fallen unter das Werbeverbot. Es ist zu befürchten, dass die Deutsche Regelung auch in der Schweiz angewendet werden könnte. (ma)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren