Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Unterbruch

Bundesgerichtshof - Nachweis eines konkreten Schadens nicht notwendig.

Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung.
 
Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt, entschied die höchste richterliche Instanz Deutschlands am Donnerstag. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der Gerichtshof nicht.
 
Damit zählen Internet und Telefon gemäss höchstrichterlichem Urteil zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall typischerweise "auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt". Das ist Voraussetzung für einen derartigen Ersatzanspruch und war bislang vor allem für Fahrzeuge und Wohnhäuser anerkannt.
 
Im konkreten Fall hatte der Kunde eines Internetproviders seinen Tarif gewechselt - anschliessend funktionierte der DSL-Anschluss zwei Monate lang überhaupt nicht mehr: Kein Internet, kein Festnetz, kein Fax.
 
Der Mann aus Bayern wollte Schadenersatz. Doch in den Vorinstanzen gewährten ihm die Gerichte nur die konkreten Mehrkosten für Mobiltelefongebühren und die Rechnungen eines anderen Anbieters. Der Bundesgerichtshof hob das auf und verwies den Fall zurück an das zuständige Landgericht. Was die Höhe des Ersatzanspruchs angeht, beliess es das Gericht bei allgemeinen Hinweisen.
 
Viel dürfte es aber nicht werden: Der Anspruch richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten für den Internetanschluss, abzüglich des Gewinns des Providers. Von den 50 Euro pro Tag, welche der Kläger gefordert hatte, dürfte dies eine gute Strecke entfernt sein. Ausserdem gibt es keinen Schadenersatz, wenn dem Anschlussinhaber ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und die Mehrkosten hierfür ersetzt werden.
 
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sah sich durch das Urteil in der Ablehnung von Sperren des Internetzugangs für Einzelne bekräftigt. Internetnutzung sei ein Bürgerrecht, erklärte sie. (sda)