ChatGPT-Einstufung befeuert Ruf nach Reform

VSM - Die EU stuft ChatGPT neu als sehr grosse Online-Suchmaschine ein. Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) sieht darin eine Bestätigung: Die Grenze zwischen Suchmaschine und KI-Dienst verschwinde – das Schweizer Urheberrecht müsse deshalb nachziehen.

Die EU-Kommission hat ChatGPT Ende August unter dem Gesetz über digitale Dienste als sehr grosse Online-Suchmaschine benannt, weil der Dienst die Schwelle von 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern in der EU überschreitet. Auch die deutsche Medienaufsicht ZAK hat im Juli festgehalten, dass Medienrecht für KI-Suchdienste gilt – mit Bescheiden gegen Google und Perplexity, nicht gegen ChatGPT selbst.

Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) sieht darin ein Muster: Bei KI-Anfragen erhielten Nutzerinnen und Nutzer zunehmend direkt eine generierte Antwort statt eines Links zur journalistischen Quelle. Schon bei klassischen Suchmaschinen klicke laut Verband über 60 Prozent der Nutzerschaft nicht mehr zur Quelle, bei KI-Chatbots seien es über 99 Prozent – Traffic und Werbegelder blieben so bei den Plattformen.

Der VSM fordert ein technologieneutrales Urheberrecht, das auch KI-Anbieter zur Entschädigung journalistischer Leistungen verpflichtet. Er verweist dabei auf die Motion Gössi und auf das Leistungsschutzrecht: National- und Ständerat haben dessen Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen, damit dieser den Einfluss von KI auf Suchmaschinen und Plattformen prüft. (pd/nil)