Dämpfer für deutsche Verlage

Google - Richter geben dem Internetgiganten Recht.

Im Streit mit Google um die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet haben einige deutsche Verlage eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Landgericht Berlin wies am Freitag eine Klage der Medienhäuser zurück, wonach der US-Konzern seine Marktmacht als Suchmaschine missbraucht habe.

Der Richter räumte zwar ein, der US-Konzern habe mit gut 90 Prozent in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine. Eine Ungleichbehandlung der Verlage durch Google und damit Missbrauch der Marktmacht liege aber eher nicht vor, sagte der Richter.

Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende deutsche Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite stehen Verlage wie Axel Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und den Pressehäuser damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.

Kostenlose Nutzung erlaubt

Der US-Konzern hat im Herbst 2014 angekündigt, wegen einer Klage der Verlage die Suchergebnisse verkürzt und damit gesetzeskonform darzustellen. Die Verlage befürchteten Umsatzeinbrüche, wenn Google weniger Nutzer auf ihre Internetseiten leitet. Deshalb erlaubten sie Google zwar die kostenlose Nutzung der Texte. Zugleich witterten sie aber Missbrauch von Googles Marktmarkt, was das deutsche Kartellamt allerdings bereits verneinte.

Die Verlage kritisierten vor Gericht erneut, Google missbrauche seine Position. Denn der US-Konzern habe nur Pressehäusern die verkürzte Darstellung angedroht, die von ihm Geld forderten. Anderen Verlagen habe Google nicht gedroht. Richter Scholz räumte ein: «Man kann nicht sagen, dass das, was Google macht, marktüblich ist.»

Der Richter bezeichnete die ursprüngliche Ausgangslage kostenloser Veröffentlichungen von Presseinhalten als «Win-Win-Situation» für alle Beteiligten - Suchmaschinennutzer, Google und Werbekunden. Alle seien «einigermassen glücklich» gewesen. Erst durch das Leistungsschutzrecht sei dieses System aus dem Gleichgewicht geraten, «weil einer Geld verlangt». (sda)